Bußgeldbescheid – Verjährung
Bei Erhalt eines Bußgeldbescheides ist auch immer darauf zu achten, wann die hierdurch geahndete Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde, denn die Dauer der Verjährung beträgt lediglich 3 Monate nach Beendung der Tat. Die diesbezügliche Feststellung der Verjährung kann jedoch mit Schwierigkeiten verbunden sein, denn das Gesetz sieht mehrere Unterbrechungshandlungen hinsichtlich der Verjährung vor, etwa die Vernehmung des Betroffenen oder deren Anordnung. Gerne legen wir gegen den Ihnen gegenüber ergangenen Bußgeldbescheid Einspruch ein und prüfen unter Hinzuziehung der Ermittlungsakte, ob er erst nach Ablauf der Verjährung erlassen wurde. Natürlich vertreten wir Sie auch im darauf folgenden Einspruchsverfahren.