Überstunden – Vergütung
Überstunden gehören zum Alltag eines fast jeden Arbeitnehmers. Eine Verpflichtung hierzu muss tarif- oder arbeitsvertraglich vereinbart werden. Lediglich in extremen Notsituationen kann sich auch ohne vertragliche Vereinbarung die Pflicht zur Ableistung von Überstunden ergeben. Überstunden müssen nur vergütet bzw. durch einen Freizeitausgleich honoriert werden, wenn der Arbeitgeber diese angeordnet oder zumindest geduldet hat. Eine entsprechende Vergütung kann entweder speziell im Arbeitsvertrag festgelegt werden oder sie richtet sich nach dem BGB, wonach sie nur dann anfällt, wenn sie nach den Umständen zu erwarten ist. Gerne prüfen wir in Ihrem konkreten Sachverhalt, ob Sie einen Anspruch auf Vergütung von Überstunden haben.