Kaufvertrag über ein Wohnmobil
Einem Wohnmobil, das nicht zur Benutzung durch die maximal zulässige Personenzahl geeignet ist, fehlt die Eignung zur vorausgesetzten Verwendung im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB und berechtigt den Käufer zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. In dem zu entscheidenden Fall (OLG Frankfurt Urteil 02.01.2015, 26 U 31/14) wurden vom Käufer Sonderausstattungen gewünscht. Dies führte dazu, dass die zulässige Hinterachslast des Wohnmobils überschritten war, wenn auf den hinteren (Not-)sitzen zwei Person mit einem durchschnittlich angenommenen Körpergewicht von 75 kg Platz nehmen wollten. Dies stellte einen Mangel dar und berechtigt die Käufer, vom Vertrag zurückzutreten.