BGH: Keine Extra-Gebühren für Bauspardarlehen
Entsprechend einer Entscheidung des BGH erklärte dieser bestimmte Klauseln in Bausparverträgen für unzulässig, da die Kunden hierdurch unangemessen benachteiligt werden. Die Darlehensgebühr, die zusätzlich zu den Zinsen anfällt, wenn Bausparer den Kredit in Anspruch nehmen, kann nun ggf. zurückgefordert werden.
Sollten Sie entsprechende Klauseln in Ihrem Bausparvertrag haben, macht es deshalb Sinn, diese überprüfen zu lassen. Die Überprüfung übernehmen wir gern für Sie kostenlos, bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.
gez. RA Michael Menzel