VW Abgasskandal – Entscheidung Landgericht Bückeburg vom 11.01.2017, Akz. 2 O 39/16 gibt Käufer recht
Das Landgericht Bückeburg hat im VW Abgasskandal den Rücktritt des Käufers für zulässig und begründet erachtet und dies damit begründet, dass im vorliegenden Fall ohne weiteres davon auszugehen ist, dass ein Mangel vorliegt. Ähnliche Entscheidungen gibt es zwischenzeitlich auch vom Landgericht Hagen vom 18.10.2016, Akz. 3 O 66/16 und Landgericht Hamburg 16.11.2016, Akz. 301 O 96/16.