
Videotelefonie – Kosten und Erstattung
Natürlich können wir eine umfängliche Erstberatung nicht kostenfrei erteilen, denn keiner arbeitet gern umsonst. Auch ist es schwer den Umfang einer Beratung vorher zu sehen. Meist ergeben sich im Gespräch noch weitere Fragen die beantwortet werden möchten. Aus diesen Gründen bitten wir Sie, zu verstehen, dass es nur dieses eine Pauschalangebot gibt.
Videotelefonie – Kosten der Telefon-Beratung

übersichtliche Kosten bei unserer Telefon – Beratung per Skype – Videotelefonie
Wir bieten Ihnen eine Beratung per Telefon oder Videotelefonie in der Sie online notwendige Dokumente übermitteln (im Vorfeld per Mail oder im Gespräch per Skype) können zum Festpreis:
- Zeitrahmen: maximal 30 Minuten
- Kosten: 49,98 EUR (42,-EUR netto zzgl. 19% MwSt.)
Vorgehen
- Sie vertrauen Ihrem Anwalt und überweisen per Paypal die Gebühr für die Telefon-Beratung.
- Sie geben Ihre Kontaktdaten ein.
- Das Sekretariat ruft Sie umgehend zurück und vereinbart einen Termin und evtl. Dokumentenübergabe.
- Der Anwalt ruft an und hilft Ihnen per Video-Telefonie
Videotelefonie – Gebührenerstattung, Rücktrittsrecht
doch keine Videotelefonie?
Sollte sich der Anwalt nicht rechtzeitig melden oder Sie es sich anders überlegt haben, so teilen Sie dies dem Sekretariat bitte unverzüglich per Telefon mit. Dann wird der Telefon-Termin zurückgenommen und Ihre Zahlung vollständig erstattet. Bitte teilen Sie einen solchen Rücktrittwunsch nicht erst im Anwaltsgespräch mit.
unzufrieden?
Sollte Sie mit der anwaltlichen Beratung vollends unzufrieden sein, oder der Anwalt nicht helfen können, so sind wir natürlich gern bereit, die Kosten zu erstatten oder eine Termin mit einem anderen Anwalt zu arrangieren.
ungenutzte Gesprächszeit?
Nicht genutzte Zeit des Video-Telefonats kann nicht anteilig erstattet werden. Es handelt sich um ein Pauschalangebot mit zeitlicher Begrenzung. Der Zeitrahmen versteht sich nicht als feste Gesprächsdauer.
Videotelefonie – Gebührenverrechnung
Sollten Sie uns beauftragen, als Ihre Rechtsvertretung tätig zu werden, so werden wir die Kosten der Videotelefonie (Erstberatung) selbstverständlich mit den Folgekosten verrechnen. Das heißt, weitere Rechnungen zu diesem Fall werden um den bei dieser Beratung anfallenden Betrag gemindert. Dies gilt für jeden Kunden und ist unabhängig vom Rechtsfall. Auch der Zeitpunkt der letztendlichen Beauftragung (Mandatierung) ist hierbei unwichtig. Die Online-Betreuung per Video-Telefonie ist selbstverständlich weiterhin – ohne Mehrkosten – möglich.
Rechtschutzversicherung
In der Regel übernimmt der Rechtschutzversicherer die Erstberatung. Ob sie nun im Büro des Anwalts stattfindet oder nicht spielt dabei keine Rolle. Um sicher zu gehen, sollten Sie aber vorher eine Deckungszusage einholen.

Videotelefonie: Kosten der Rechtsberatung online minimieren
Videotelefonie – Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe
Sollte sich in der Online-Beratung herausstellen, dass Sie weitere anwaltliche Unterstützung benötigen, sich diese aber nicht leisten können, so würden wir Ihnen dennoch weiter helfen. Wir können für Sie kostenfrei und individuell prüfen, ob Sie Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) erhalten können. Sollte der Staat alle Verfahrenskosten übernehmen und Sie uns beauftragen, so können wir Ihnen sogar diese Beratungsgebühr (Erstberatung per Videotelefonie) zurückerstatten.
Zur Prozesskostenhilfe – kurz PKH – können Sie sich hier belesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe