News aus diesem Gebiet
Schönheitsreparaturen - Risiken des Vermieters!
Gepostet am 16.01.2019 10:04 von menzelWenn im Mietvertrag keine Regelung darüber enthalten ist, wer während der Dauer der Mietzeit die Schönheitsreparaturen durchzuführen hat, liegt die Last beim Vermieter. Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 23.05.2017, Az.: 67 S 416/16, den Vermieter dazu verpflichtet, die Wohnung des Mieters malermäßig instand zu setzen. Dies lag daran, dass im Mietvertrag keine konkrete Regelung zwischen den Parteien vereinbart wurde; mit der Folge, dass die gesetzliche Regelung greift. Danach hat der Vermieter dem Mieter die Mietsache während der Dauer der Mietzeit im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Im vorliegenden Fall durfte sich der Mieter sogar noch die Wandfarbe aussuchen. mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Menzel
Schadensersatz beim Kauf einer Eigentumswohnung
Gepostet am 16.01.2019 09:48 von menzelDie Beklagte veräußerte eine Eigentumswohnung. Bei Abschluss des Kaufvertrages wurde dem Erwerber verschwiegen, dass noch auf dem Nachbargrundstück ein mehrstöckiges Mehrfamilienhaus errichtet werden soll. Die Käufer machten nach Abschluss des Kaufvertrages wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten Schadensersatz i.H.v. 10 % des Kaufpreises geltend. Das Landgericht Hamburg gab den Klägern Recht. Zwar war die Gewährleistung ausgeschlossen und mithin wäre der Anspruch nicht gegeben, aber den Käufern würde neben den allgemeinen Gewährleistungsrechten aus § 311 BGB ein Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten zustehen. Denn die Verkäuferin hätte auch, ohne dass sie danach gefragt wird, darüber informieren müssen, dass auf dem Nachbargrundstück eine Bebauung geplant ist. (LG Hamburg, Urteil vom 04.07.2017, Az.: 326 U 193/15). mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Menzel/Fachanwalt f?
Mietrechtsänderung zum 01.01.2019 in Kraft getreten
Gepostet am 06.02.2019 12:42 von Michael MenzelDas Mietrechtänderungsgesetz trat zum 01.01.2019 in Kraft. Die wesentlichen Neuerungen des Mietrechtsänderungsgesetzes sollen hier kurz zusammengefasst werden, teilt Rechtsanwalt Michael Menzel aus Erfurt mit.
Mein Geschäft muss ich wegen Corona schließen. Muss ich trotzdem meine Miete zahlen?
Gepostet am 18.03.2020 12:42 von mak AnwaltskanzleiIn Zeiten von Corona werden Restaurants, Läden, Hotels, Fitnesscenter und andere Einrichtungen geschlossen. Dies hat seinen guten Grund um damit die Gefahr für Leib und Leben für sich und für andere zu reduzieren. Allerdings führt das für den Inhaber der zu schließenden Gewerbeeinheiten sehr schnell zu einem wirtschaftlich nicht unerheblichen Risiko, denn auf der einen Seite muss er seine Gewerbeeinheit schließen und erzielt damit keine Einnahmen, auf der anderen Seite stehen aber seine Verpflichtungen so z.B. die regelmäßige und pünktliche Mietzinszahlung. Grundsätzlich hat der Vermieter gegenüber dem Gewerberaummieter auch einen Anspruch auf die Mietzinszahlung denn er stellt seine Räumlichkeiten uneingeschränkt zur Verfügung. Es gilt also der Grundsatz Verträge sind einzuhalten wie sie geschlossen wurden.
Kameraüberwachung in der Tiefgarage nicht erlaubt
Gepostet am 16.01.2019 10:01 vonEin Miteigentümer installierte in der Tiefgarage eine Videoüberwachungskamera. Damit war er in der Lage, Personen und Fahrzeuge, die sich auf der Gemeinschaftsfläche bewegten, zu filmen. Einer der Miteigentümer war damit nicht einverstanden und erhob Klage. Das AG Hamburg, Urteil vom 14.10.2016, Az.: 880 C 9/16, gab dem klagenden Eigentümer Recht. Der Beklagte hat es zu unterlassen, den Bereich des Gemeinschaftseigentums der Anlage mit einer Kamera aufzuzeichnen; §§ 1004 BGB, 15 Nr. 3, 14 Nr. 1 WEG. mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Menzel/Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Eine Kündigung muss gegenüber allen Mietern bekannt gemacht werden
Gepostet am 16.01.2019 09:36 von menzelDie gesetzliche Regelung sieht grundsätzlich vor, dass der Vermieter bei einer Kündigung allen Mietern gegenüber die Kündigung aussprechen muss. In einigen Verträgen ist allerdings geregelt, dass ein Mieter empfangsbevollmächtigt sein soll für alle Mieter. Das bedeutet für den Vermieter, im günstigsten Fall braucht er nur eine Kündigungserklärung zustellen lassen, und zwar an den Empfangsbevollmächtigten. Das Landgericht München hat mit Entscheidung vom 12.10.2016, Az. 14 S 639/05 nun entschieden, dass eine solche Mietvertragsklausel, die es dem Vermieter erlaubt, rechtsgeschäftliche Erklärungen nur gegenüber einer Person abzugeben, wenn sie auch gegenüber mehreren Personen wirksam werden soll, unwirksam ist. Wenn mehrere Mieter eine Wohnung gemeinsam angemietet haben und einen Mietvertrag unterschrieben haben, muss auch gegenüber allen Mietern gekündigt werden. Problematisch wird es dann, wenn ein Mieter umgezogen ist und nicht
Dies ist bei Mieterhöhungen zu beachten
Gepostet am 19.02.2020 16:39 von mak AnwaltskanzleiIm Falle dessen, dass es zu einer Mieterhöhung durch den Vermieter kommt und der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen auf von ihm benannte Vergleichswohnungen stützt, ist darauf zu achten, dass der Vermieter gemäß § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB drei vergleichbare Wohnungen mit "entsprechenden Entgelten" benennt.
Das Wohnungseigentumsgesetz steht vor einer umfassenden Reform.
Gepostet am 21.02.2020 09:59 von mak AnwaltskanzleiDas Wohnungseigentumsgesetz steht vor einer umfassenden Reform.
Beschluss über die Jahresabrechnung der Eigentümerversammlung
Gepostet am 16.01.2019 09:59 von menzelWenn der Beschluss der Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung auf ein Dokument Bezug nimmt, das weder Teil des Beschlusstextes noch des Protokolls ist, muss nach dem Bestimmtheitsgebot das in Bezug genommene Dokument zweifelsfrei bestimmt sein. Es reicht deshalb nicht die Formulierung: "...Die vorliegenden Jahresabrechnungen werden genehmigt"; es sei denn, es lässt sich aus dem Protokoll eindeutig entnehmen, welche Jahresabrechnung vorlag. Auch die Bezeichnung "Genehmigung der Jahresabrechnung" genügt nicht, da dann unklar ist, ob nur die Gesamt- oder auch die Einzelabrechnung beschlossen worden ist und mit welchem Inhalt. (AG München, Urteil 21.12.2016, Az.: 458 C 9796/16 WEG). mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Menzel/Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG
Gepostet am 16.01.2019 09:38 von menzelZwischenzeitig haben wir beim zuständigen Landgericht Klage erhoben, da die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG die Einlagen, die im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen eingezahlt worden sind, nicht auszahlt. Dies wird mit einem Bilanzverlust begründet. Das Verfahren wird vor dem Landgericht München geführt. mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Menzel