Schönheitsreparaturen - Risiken des Vermieters!
Wenn im Mietvertrag keine Regelung darüber enthalten ist, wer während der Dauer der Mietzeit die Schönheitsreparaturen durchzuführen hat, liegt die Last beim Vermieter. Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 23.05.2017, Az.: 67 S 416/16, den Vermieter dazu verpflichtet, die Wohnung des Mieters malermäßig instand zu setzen. Dies lag daran, dass im Mietvertrag keine konkrete Regelung zwischen den Parteien vereinbart wurde; mit der Folge, dass die gesetzliche Regelung greift. Danach hat der Vermieter dem Mieter die Mietsache während der Dauer der Mietzeit im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Im vorliegenden Fall durfte sich der Mieter sogar noch die Wandfarbe aussuchen. mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Menzel
News aus diesem Gebiet
Schadensersatz beim Kauf einer Eigentumswohnung
Gepostet am 16.01.2019 09:48 von menzelDie Beklagte veräußerte eine Eigentumswohnung. Bei Abschluss des Kaufvertrages wurde dem Erwerber verschwiegen, dass noch auf dem Nachbargrundstück ein mehrstöckiges Mehrfamilienhaus errichtet werden soll. Die Käufer machten nach Abschluss des Kaufvertrages wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten Schadensersatz i.H.v. 10 % des Kaufpreises geltend. Das Landgericht Hamburg gab den Klägern Recht. Zwar war die Gewährleistung ausgeschlossen und mithin wäre der Anspruch nicht gegeben, aber den Käufern würde neben den allgemeinen Gewährleistungsrechten aus § 311 BGB ein Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten zustehen. Denn die Verkäuferin hätte auch, ohne dass sie danach gefragt wird, darüber informieren müssen, dass auf dem Nachbargrundstück eine Bebauung geplant ist. (LG Hamburg, Urteil vom 04.07.2017, Az.: 326 U 193/15). mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Menzel/Fachanwalt f?
Mietrechtsänderung zum 01.01.2019 in Kraft getreten
Gepostet am 06.02.2019 12:42 von Michael MenzelDas Mietrechtänderungsgesetz trat zum 01.01.2019 in Kraft. Die wesentlichen Neuerungen des Mietrechtsänderungsgesetzes sollen hier kurz zusammengefasst werden, teilt Rechtsanwalt Michael Menzel aus Erfurt mit.
Kameraüberwachung in der Tiefgarage nicht erlaubt
Gepostet am 16.01.2019 10:01 vonEin Miteigentümer installierte in der Tiefgarage eine Videoüberwachungskamera. Damit war er in der Lage, Personen und Fahrzeuge, die sich auf der Gemeinschaftsfläche bewegten, zu filmen. Einer der Miteigentümer war damit nicht einverstanden und erhob Klage. Das AG Hamburg, Urteil vom 14.10.2016, Az.: 880 C 9/16, gab dem klagenden Eigentümer Recht. Der Beklagte hat es zu unterlassen, den Bereich des Gemeinschaftseigentums der Anlage mit einer Kamera aufzuzeichnen; §§ 1004 BGB, 15 Nr. 3, 14 Nr. 1 WEG. mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Menzel/Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Eine Kündigung muss gegenüber allen Mietern bekannt gemacht werden
Gepostet am 16.01.2019 09:36 von menzelDie gesetzliche Regelung sieht grundsätzlich vor, dass der Vermieter bei einer Kündigung allen Mietern gegenüber die Kündigung aussprechen muss. In einigen Verträgen ist allerdings geregelt, dass ein Mieter empfangsbevollmächtigt sein soll für alle Mieter. Das bedeutet für den Vermieter, im günstigsten Fall braucht er nur eine Kündigungserklärung zustellen lassen, und zwar an den Empfangsbevollmächtigten. Das Landgericht München hat mit Entscheidung vom 12.10.2016, Az. 14 S 639/05 nun entschieden, dass eine solche Mietvertragsklausel, die es dem Vermieter erlaubt, rechtsgeschäftliche Erklärungen nur gegenüber einer Person abzugeben, wenn sie auch gegenüber mehreren Personen wirksam werden soll, unwirksam ist. Wenn mehrere Mieter eine Wohnung gemeinsam angemietet haben und einen Mietvertrag unterschrieben haben, muss auch gegenüber allen Mietern gekündigt werden. Problematisch wird es dann, wenn ein Mieter umgezogen ist und nicht
Beschluss über die Jahresabrechnung der Eigentümerversammlung
Gepostet am 16.01.2019 09:59 von menzelWenn der Beschluss der Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung auf ein Dokument Bezug nimmt, das weder Teil des Beschlusstextes noch des Protokolls ist, muss nach dem Bestimmtheitsgebot das in Bezug genommene Dokument zweifelsfrei bestimmt sein. Es reicht deshalb nicht die Formulierung: "...Die vorliegenden Jahresabrechnungen werden genehmigt"; es sei denn, es lässt sich aus dem Protokoll eindeutig entnehmen, welche Jahresabrechnung vorlag. Auch die Bezeichnung "Genehmigung der Jahresabrechnung" genügt nicht, da dann unklar ist, ob nur die Gesamt- oder auch die Einzelabrechnung beschlossen worden ist und mit welchem Inhalt. (AG München, Urteil 21.12.2016, Az.: 458 C 9796/16 WEG). mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Menzel/Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG
Gepostet am 16.01.2019 09:38 von menzelZwischenzeitig haben wir beim zuständigen Landgericht Klage erhoben, da die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG die Einlagen, die im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen eingezahlt worden sind, nicht auszahlt. Dies wird mit einem Bilanzverlust begründet. Das Verfahren wird vor dem Landgericht München geführt. mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Menzel
Abrechnungsfrist über Betriebskosten bei vermieteter Eigentumswohnung
Gepostet am 16.01.2019 09:32 von menzelDie Entscheidung wird alle diejenigen interessieren, die Eigentümer einer Eigentumswohnung sind und selbige vermietet haben. Der Bundesgerichtshof hatte sich nunmehr mit einem Fall zu befassen, bei dem es darum ging, dass der Verwalter die Abrechnung für die Wirtschaftsjahre 2010 und 2011 erst im Dezember 2013 vorgelegt hatte. Der Vermieter nahm diese Unterlagen und rechnete nunmehr gegenüber seinem Mieter die Betriebskosten ab. Der Mieter wies darauf hin, dass dem Vermieter aus der Nebenkostenabrechnung kein Nachforderungsrecht mehr zusteht, weil er die Abrechnung nicht innerhalb der nach § 556 Abs 3 S. 2 BGB geregelten Frist vorgelegt hätte. Der Eigentümer wandte ein, dass er dazu vorher nicht in der Lage war und machte seine Nebenkostenabrechnung gerichtlich geltend. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr mit Urteil vom 25.01.2017, Akz. VIII ZR 249/15, entschieden, dass dem Vermieter kein Anspruch zusteht. Zwar ergäbe sich aus § 556 Abs. 3 S. 3 BGB, dass die Aussc
Mietrecht
Gepostet am 16.01.2019 13:38 von menzelIm Mietrecht betreut Sie Herr Rechtsanwalt Michael Menzel und sein Team. Herr Rechtsanwalt Michael Menzel ist Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht. Er war in der Zeit von 1994 - 2011 Vorsitzender des Vermieterbundes Erfurt. Zudem ist er Mitautor des Fachbuches Mietrecht A bis Z.Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem viele behaupten, sich auszukennen, tatsächlich ist es aber ein Bereich für Spezialisten. Es hat eine große wirtschaftliche Bedeutung, sowohl für Vermieter als auch für Mieter. Gerade deshalb gibt es oft Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Der Vermieter hat in der Regel das Interesse seine Immobilie zu erhalten und wirtschaftlich zu führen und der Mieter möchte, dass die vertraglich vereinbarten Pflichten des Vermieters eingehalten werden, zudem hat er kein großes Interesse daran, dass die Miete oder Nebenkosten steigen. Diese teilweise unterschiedlichen Interessen führen immer wieder zu Streitigkeiten. Wir vertreten sowohl
Zweckbestimmungswidrige Nutzung eines Ladens als Eiscafé
Gepostet am 16.01.2019 09:54 von Michael MenzelErgibt sich aus der Teilungserklärung eine Nutzung einer Teileigentumseinheit als Laden, so darf dieser Laden nicht als Eiscafe, in dem Speisen und Getränke und eine Bestuhlung vorhanden ist, betrieben werden. So das Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.09.2018, Az. 2-13 S 138.
Übertragung der Instandhaltungslast der Fenster muss eindeutig sein
Gepostet am 18.01.2019 18:54 von Michael MenzelDie Eigentümergemeinschaft streitet über die Auslegung nachfolgender Formulierung: "Jeder Sondereigentümer ist auch zur alleinigen Instandhaltung und Instandsetzung der Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, die nur seinem Sondereigentum dienen oder an den ihm das alleinige Gebrauchsrecht zusteht, verpflichtet. Er ist insbesondere verpflichtet, die Bodenbeläge der Balkone und die Rollläden auf seine Kosten sach- und fachgerecht instand zu halten und instand zu setzen."