Die vom Hersteller eingebauten Fenster und Balkontüren müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Gepostet am 20.10.2015 02:23 von menzel
Was geschieht wenn der Besteller Fenster beim deutschen Lieferanten bestellt nachträglich aber feststellt, dass hier ausländische Produkte verarbeitet worden sind. Grundsätzlich ist in einem solchen Fall zu prüfen ob hier ein Sachmangel vorliegt. Gemäß § 633 Abs. 2 S. 1 BGB ist ein Werk frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Vereinbart ist eine Beschaffenheit, wenn sie im Vertrag festgelegt wurde. Dies kann ausdrücklich geschehen oder sich im Wege der Auslegung aus dem Vertrag ergeben. Dabei gehören zu der Beschaffenheit alle Eigenschaften des Werkes, die den danach vertraglich geschuldeten Erfolg herbeiführt. Neben der Funktionalität der eingebauten Fenster und Balkontüren hat der Besteller im Übrigen auch ein Anspruch darauf, dass die Fenster den rechtlichen Vorschriften entsprechen und die Errichtung in baupolizeilich ordnungsgemäßer Weise erfolgt, da der Bauherr andernfalls mit ordnungsbehördlichen Verf
Schadensersatz-Klage gegen VW eingereicht
Gepostet am 02.10.2015 07:40 von menzel
Da VW-Aktien durch den Abgasskandal erheblich an Wert verloren haben, wurde nunmehr die erste Klage eingereicht und Schadenersatz i.H.v. 20.000 EUR gefordert. Nachdem die Manipulationen bekannt geworden sind, sind die Aktienkurse um mehr als 60 EUR eingebrochen.
Interessant dürfte eine Klage für Aktionäre sein, die zwischen dem 06.07.2008 und dem dem 17.09.2015 VW-Aktien gekauft haben.
Gerne informieren wir Sie im Rahmen eines Erstberatungsgespräch über die Erfolgsaussichten einer entsprechenden Klage.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Gepostet am 23.09.2015 08:55 von menzel
Unter dem 02.09.2015 wurde Herrn Rechtsanwalt Michael Menzel durch die Rechtsanwaltskammer die Befugnis verliehen die Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" zu führen.
Herzlichen Glückwunsch
Gepostet am 16.09.2015 08:23 von menzel
Wir gratulieren unserem Kollegen Herrn Rechtsanwalt Michael Menzel zu seiner Benennung als Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofes.
Unter dem 10.09.2015 wurde Herr Rechtsanwalt Michael Menzel durch den Thüringer Landtag mit Wirkung zum 07.10.2015 für die Dauer von 7 Jahren zum weiteren Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofes ernannt.
Juristische Fachseminare zum Miet-/WEG-Recht
Gepostet am 26.08.2015 08:57 von menzel
Zum Thema Kündigung im Wohnraummietrecht - Die ordentliche und außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung können Sie nachstehende Seminare des Herrn Rechtsanwalt Menzel besuchen.
Das Seminar bietet einen systematischen Überblick über das Recht der Kündigung unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Ausführlich behandelt werden zunächst die Kündigungsformalien (vorherige Abmahnung, fristgerechter Ausspruch Begründungserfordernis), die in der anwaltlichen Praxis nach wie vor eine Fehlerquelle bilden.
Anschließend werden einzelne Tatbestände der außerordentlichen fristlosen Kündigung sowie der ordentlichen Kündigung besprochen.
Einen Schwerpunkt wird dabei die Kündigung wegen Zahlungsrückständen (Miete, Betriebskosten, Mietkaution) bilden.
Themenauswahl:
•Inhalt und Begründung einer ordentlichen Kündigung
•Der Mietaufhebungsvertrag und seine Tücken
Bearbeitungsgebühr die 2. - Einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag (Targobank)
Gepostet am 07.04.2015 09:37 von menzel
Das bisher von den Banken zu Unrecht erhobene Bearbeitungsentgelt stellte eine einmalige, pauschale Vergütung dar, den Verwaltungsaufwand des Kreditinstituts hinsichtlich der Kreditbearbeitung als auch Kosten für eine Auszahlung des Darlehens zu kompensieren. Diesem Gebaren der Kreditinstitute hat der BGH in 2 aufmerksamkeitserregenden Urteilen einen Riegel vorgeschoben. Dennoch erhebt die Targobank neuerdings so genannte einmalige laufzeitunabhängige Individualbeiträge. Grundsätzlich dürfte es sich nur dann nicht um ein Bearbeitungsentgelt handeln, wenn eine pauschale Vergütung für Sonderleistungen wie beispielsweise einer Zahlungsplanänderung oder einer Ratenpause oder des Verzichts auf eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt wird, welche dann rechtlich selbständig und gesondert vergütungsfähig sind (so auch Entscheidung des Amtsgerichts Bonn mit Urteil vom 22.10.2014 zu Az. 114 C 380/14 sowie AG Düsseldorf Urteil vom 21.10.2
Musterverfahren Telekom Klageverfahren geschädigter T-Aktionäre
Gepostet am 16.12.2014 11:37 von menzel
In der Angelegenheit geschädigter T-Aktionäre gegen die Deutsche Telekom hat der Bundesgerichtshof unter dem 11.12.2014 entschieden, dass der Rechtsstreit zurück an das Oberlandesgericht Frankfurt verwiesen wird. Damit muss das Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht neu verhandelt werden. Wann das Verfahren beendet ist, ist aus heutiger Sicht nicht absehbar. Sobald wir aber nähere Informationen haben, werden wir Sie davon unterrichten.
Mobbing rechtfertigt Schmerzensgeldanspruch
Gepostet am 15.12.2014 09:34 von menzel
Zwischen 8.000 und 10.000 € Schmerzensgeld wurden durch die verschiedenen Gerichte ausgeurteilt, z.B. durch Arbeitsgericht Magdeburg Urteil 14.2.2008 Az. 10 Ca 3008/06.
Hier hatte ein Abteilungsleiter einer Bank durch willkürliche Umsetzung und Herabstufung den Arbeitnehmer gemobbt. Nachdem dieser alle arbeitsrechtlichen Prozesse gewonnen hatte, verklagte er den Abteilungsleiter auf Schmerzensgeld. Ihm wurden 8000 € zugesprochen.
BGH verlängert Verjährung für Rückzahlung von Kreditgebühren
Gepostet am 28.10.2014 11:13 von menzel
Bankkunden können unzulässig erhobene Bearbeitungsgebühren für Konsumentenkredite zurückfordern, die sie ab 2004 abgeschlossen haben. Dies ergibt sich aus einem am Dienstag verkündeten Urteil des Bundesgerichtshof (BGH). Az.: XI ZR 348/13 und 17/14
Unstrittig war bislang, das nach der gesetzlichen dreijährigen Verjährungsfrist Ansprüche, die im Jahr 2011 entstanden waren, noch nicht verjährt sind.
Der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers begründete die Ausdehnung der Verjährungsfrist damit, dass die Verbraucher erst mit den Urteilen verschiedener Oberlandesgerichte im Jahr 2011 zur Unzulässigkeit solcher Gebühren Klarheit über die Rechtslage hatten und auch erst ab dann klagen konnten. Deswegen gelte die gesetzliche Verjährungsfrist von zehn Jahren.
Betroffene Kunden müssen nun bis Ende dieses Jahres ihre zu Unrecht erhobenen Gebühren von der Bank zurückverlangen. Im Zweifel müssen sie auch noch vor Jahreswechsel Klage einre
BGH-Entscheidung vom 17.06.2014: Auch ohne Fahrradhelm voller Schadenersatz
Gepostet am 17.06.2014 11:51 von menzel
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am heutigen Tage entscheiden: Radfahrer trifft nach einem unverschuldeten Unfall keine Mitschuld an eigenen Verletzungen, wenn sie keinen Helm getragen haben. Damit ist ein zuvor gefälltes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig aufgehoben und eine indirekte Helmpflicht abgelehnt.