Kosten für Verbraucherkredite können zurückgefordert werden!
Gepostet am 16.05.2014 03:34 von menzel
Der BGH hat am 13.05.2014, zu Az. XI ZR 105/12 sowie unter XI ZR 170/13 entschieden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Bearbeitungsentgelte für Privatkredite unwirksam sind.In den beiden vorbezeichneten Verfahren hat der BGH die Revision der beklagten Kreditinstitute zurückgewiesen, da nach der rechtlichen Würdigung des Bundesgerichtshofs die verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der gerichtlichen Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht standhielten.
D.h., dass Verbraucherkreditbearbeitungskosten innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist zurückverlangt werden können. Mit Ablauf des 31.12.2014 wären somit noch alle ab 01.01.2011 geschlossenen Verbraucherkreditverträge, welche Kreditnebenkosten ausweisen, rückforderbar.
Bankkunden sollten die Gebühren schriftlich und nachweissicher unter Fristsetzung zurückfordern.
Die Rückforderung ist nur dann ausgeschlossen soweit die Bank nachw
Eigenbedarfskündigung
Gepostet am 08.05.2014 03:00 von menzel
Das Amtsgericht Erfurt hat mit Urteil vom 06.12.2013 Akz. 4 C 1429/13 wiederum bestätigt, dass für den Eigenbedarfswunsch die bloße, aber ernsthafte Absicht des Vermieters im eigenen Hause zu wohnen, ausreicht. Notfall, Mangel oder Zwangslage müssen nicht vorliegen.
Anforderung an den qualifizierten Dienstunfall beim Einsatz eines Feuerwehrbeamten Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 2. Senat Urteil 26.11.2013 Akz. 2 A 10407/13
Gepostet am 06.03.2014 08:25 von menzel
Der im Jahr 1969 geborene Kläger war vom 01.04.1997 bis zu seiner Zurruhesetzung als Feuerwehrbeamter in der Berufsfeuerwehr tätig, zuletzt im Rang eines Brandmeisters. Am 03.02.2008 bekämpfte er zusammen mit anderen Feuerwehrbeamten und weiteren Hilfskräften den Brand eines großen Mehrfamilienhauses, bei dem mehrere Personen getötet und verletzt wurden. Unmittelbar nach Beginn des Einsatzes am späten Nachmittag versuchte der Kläger mit einem aufblasbaren Sprungpolster unmittelbar vor dem brennenden Haus Menschenleben zu retten. Hierbei sprangen mehrere Person, offenbar in Panik, in das noch nicht einsatzbereite Sprungpolster. Dabei kann eine Frau ums Leben, als sie beim Sprung aus dem brennenden Haus das nicht aufgeblasene Sprungpolster verfehlte und unmittelbar neben dem Kläger auf den Boden aufschlug. Am frühen Morgen des darauffolgenden Tages begab sich der Kläger zusammen mit weiteren Kollegen in das einsturzgefährdete Wohnhaus und barg insgesam
Erhöhtes Unfallruhegehalt und Unfallentschädigung bei Beamten OVG Lüneburg 5. Senat Urteil 9.1.2014 5 LA 149/13
Gepostet am 06.03.2014 08:24 von menzel
Sofern eine Beamtin mehrere Dienstunfälle hatte, müssen sämtliche Unfallgeschehen die Voraussetzung des § 337 Beamtenversorgungsgesetz erfüllen, damit ein erhöhtes Unfallruhegeld nach § 37 Beamtenversorgungsgesetz beansprucht werden kann.
Schmerzensgeld bei einem Hundebiss Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt 2. Zivilsenat Urteil 5.8.2010 Az. 2 O 39/10
Gepostet am 06.03.2014 08:23 von menzel
Schmerzensgeld i.H.v. 4.500,00 € bei einem Hundebiss in die Wade der rechten Beines; ca. vier Wochen stationäre Behandlung wegen Wundinfektionen und ca. zwei Wochen Gehstützen.
Fahrradunfall Quelle OLG München 1. Zivilsenat Urteil 14.03.2013, Akz. 1 U 3769/11
Gepostet am 06.03.2014 08:22 von menzel
Eine im Einfahrtsbereich eines Parkplatzes mit abgesenkter Bordsteinkante befindliche ca. 5-7 cm tiefe muldenförmige Vertiefung in einer Länge von ca. 145 cm und einer Breite von 40/50/52 cm, die eine Anschlagshöhe von bis zu 7 cm zu der abgesenkten Bordsteinkante aufweist, stellt eine für Radfahrer, insbesondere bei Nässe oder Wasseransammlungen, gefährliche Stelle dar, die von dem verkehrssicheurngspflichtigen Straßenbauträger zu beseitigen ist. Stürzt ein Radfahrer in diesem Bereich, hat er einen Schmerzensgeldanspruch, wenn er infolge des Sturzes eine Verletzung erlebt.
Rücktritt vom Versicherungsvertrag bei unzureichender Widerrufsbelehrung
Gepostet am 17.02.2014 09:39 von menzel
Der europäische Gerichtshof hat erneut mit Urteil vom 19.12.2013 im Rechtsstreit Walter/Allianz Lebensversicherungs-AG im Leitsatz folgende Entscheidung getroffen:
§ 5a II 4 VVG a.F., der zum 1.1.2008 außer Kraft getreten ist und nachdem ein Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie erlischt, wenn der Versicherungsnehmer nicht über das Recht zum Widerspruch belehrt worden ist, verstößt gegen Unionsrecht.
Die zeitliche Wirkung des Urteils ist nicht zu begrenzen.
Vorliegend ging es um einen Rentenversicherungsvertrag mit Vertragsbeginn zum 1.12.1998. Die allgemeine Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformation erhielt er erst mit Versicherungsschein. Im Zuge dieses Vertragsschlusses belehrte die Versicherung den Kunden nicht hinreichend über die ihm nach § 5a VVG zustehende Rechte. Nach dem Rentenversicherungsvertrag hatte der Kunde ab Dezember 1998 über einen Zeitraum von fünf Jahren jährliche Ve
Prüfung von Beitragsbescheiden der Berufsgenossenschaften eröffnet die Möglichkeit erhebliche finanzielle Mittel zurückzuerlangen
Gepostet am 28.01.2014 10:57 von menzel
Ein mittelständiges Unternehmen aus dem Bereich Anlagenbau und Montage erhielt einen Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft. Gegen diesen wurde Widerspruch eingelegt und es stellte sich innerhalb des Widerspruchsverfahrens heraus, dass die Einstufung der so genannten Gefahrenklasse innerhalb des Gefahrentarifs gemäß §§ 157,159 SGB VII unsachgemäß bestimmt wurde. Basierend auf diesen Erkenntnissen konnten wir für unsere Mandantschaft im Rahmen eines Überprüfungsantrags gemäß § 160 SGB VII einen hohen fünfstelligen Betrag erlösen.
Es empfiehlt sich daher, genauestens die Grundlagen der Einstufung der Gefahrenklasse für jeden Unternehmenszweig prüfen zu lassen und gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen oder Überprüfungsanträge zu stellen. Diesbezüglich beraten wir Sie gern.
Daniel Sieber
Rechtsanwalt
Unrichtiger SCHUFA-Eintrag was nun?
Gepostet am 21.01.2014 09:16 von menzel
Zum Thema Datenschutz erläutert Herr Rechtsanwalt Sieber folgendes Urteil:
Das Amtsgericht Halle (Saale) hatte in einer recht neuen Entscheidung zu Az. 93 C 3289/12 die Frage zu entscheiden, ob der eine Vertragspartner dem anderen Vertragspartner zur Schadensersatzleistung verpflichtet werden kann, wenn er unrichtige Daten für eine angeblich fällige Forderung der SCHUFA meldet. Das Amtsgericht hat richtig erkannt, dass der Beklagte durch die unrichtige SCHUFA-Meldung seine Pflicht verletzt hat, auf die Vermögensinteressen des Klägers Rücksicht zu nehmen und verstößt somit gegen § 28 a Abs. 1 S. 1 BGB. Im vorliegenden Fall war die der SCHUFA gemeldete Forderung des Beklagten gegen den Kläger nicht tituliert, nicht unbestritten, nicht gemäß § 178 InsO festgestellt, nicht ausdrücklich anerkannt und überdies fehlten auch die Voraussetzung gemäß § 28 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BDSG. Danach muss der Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit
Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalles
Gepostet am 15.01.2014 02:41 von menzel
Erwerbs-/Dienstunfähigkeit aufgrund seelisch bedingter Folgeschäden
OLG Koblenz Urteil vom 30.07.2012, Az. 12 U 1089/10 - Im vorliegenden Fall war eine Rechtsreferendarin in einen Verkehrsunfall verwickelt. Infolge des Verkehrsunfalles erlitt sie eine HWS zweiten Grades und einen Tinnitus. Infolge des Unfalles war sie psychisch nicht mehr in der Lage, ihre Prüfungen abzulegen und wurde arbeitsunfähig. Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass die Folgen aus dem Verkehrsunfall, auch die psychischen Folgen, d.h. die Dienstunfähigkeit aufgrund seelisch bedingter Folgeschäden, vom Unfallverursacher zu erstatten sind.
D.h. bei einem Verkehrsunfall sind alle Folgen, auch die seelisch bedingte Folgeschäden, ausreichend zu beachten!