Kreditaufnahme
Gepostet am 27.11.2018 09:45 von menzel
Grundsätzlich, so der Bundesgerichtshof, Entscheidungsdatum: 28.09.2012, Az. V ZR 251/11 haben Wohnungseigentümer einen Ermessensspielraum, ob sie einen Finanzbedarf durch die Sonderumlage oder Rücklagenzugriff oder aber durch eine Darlehensaufnahme über den Verband decken wollen.
Jagdbergtunnel BAB 4: Geschwindigkeits- und Abstandsmessung
Gepostet am 18.11.2018 05:29 von menzel
Im Zuge des Ausbaus der BAB A4 wurde im Teilabschnitt zwischen der Anschlussstelle Magdala und Jena-Göschwitz der ca. 3 km lange Jagdbergtunnel im Jahr 2014 eröffnet. Innerhalb des Tunnels befinden sich Messsysteme, welche Geschwindigkeitsverstöße aufzeichnen. Beachtet werden sollten in jedem Fall auch, das automatische Kontrollen des Sicherheitsabstandes sich vor den jeweiligen Tunneleingängen befinden. Pkws, welche weniger als 5/10 des halben Tachowerts als Sicherheitsabstand nicht aufweisen können, droht ein Bußgeld i. H. v. 75,00 EUR nebst einem Punkt im Fahreignungsregister soweit die gefahrene Geschwindigkeit mehr als 80 km/h betrug. Bei weniger als 3/10 des halben Tachowerts drohen sogar 160,00 EUR Bußgeld nebst Punkt und einem Monat Fahrverbot, soweit das Tempo mehr als 100 km/h bei der Messung betrug. Bei Abstandsverstößen von weniger als 1/10 des halben Tachowerts kann neben dem Bußgeld i. H. v. 320,00 EUR und der Eintragung von einem Punkt im
Wohnungseigentum: In der Einladung muss der Beschlussgegenstand zur Wohneigentümerversammlung genau bezeichnet werden
Gepostet am 09.03.2017 02:40 von menzel
Das AG München hat in seiner Entscheidung vom 31.08.2016, Az. 481 C 53/16 WEG, darüber zu befinden gehabt, ob die Einladung zur Wohnungeigentümerversammlung korrekt war. Der Verwalter hatte die Wohnungseigentümer mit der Einladung darüber informiert, dass über eine Auftragsvergabe für bestimmte Arbeiten beraten und ein entsprechender Beschluss gefasst werden soll.
Was die Eigentümer durch die Einladung allerdings nicht erfahren hatten, war, dass es sich insgesamt um ein Gesamtauftragsvolumen von 470.000 EUR handelte. Binnen der Monatsfrist wurde der Beschluss, der gefasst worden war, durch ein Wohnungseigentümer angefochten. Das Amtsgericht München hat den Beschluss einkassiert mit der Begründung, die Tagesordnungspunkte und die vorgesehenen Beschlüsse müssen so genau bezeichnet werden, dass die Wohnungseigentümer verstehen und überblicken können, was in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht erörtert und beschlossen werden soll.
Wohneigentumsrecht: Messihaftes Verhalten kann zur Einleitung eines Wohneigentumsentziehungsverfahrens führen
Gepostet am 09.03.2017 02:39 von menzel
Das Landgericht Hamburg hat im Urteil vom 06.04.2016, Akz. 318 S 50/15, entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Falle dessen, dass sich ein Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft wie ein Messi verhält, beschließen kann, dass ein so genanntes Wohnungseigentumsentziehungsverfahrens eingeleitet wird. Ein solches Verfahren kann eingeleitet werden, wenn ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm gegenüber den anderen Eigentümern obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht hat, so dass der Gemeinschaft die Fortsetzung nicht zugemutet werden kann. Sammelt, wie im vorliegenden Fall, der Wohnungseigentümer Müll in Wohnung, Kellerverschlag und auf seinen Sondernutzungsflächen, kann das dazu führen, dass die Eigentümergemeinschaft das entsprechende Verfahren erfolgreich einleitet.
mitgeteilt durch
Michael Menzel
Rechtsanwalt
Eigenbedarfskündigung:
Gepostet am 09.03.2017 02:38 von menzel
Ein pauschaler Hinweis auf Bedarf für eigene Zwecke genügt nicht (LG Berlin 15.11.2016, 67 S 247/16)
Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs mit der Begründung, er benötige die Wohnung für eigene Zwecke und beschränkt er sich im Übrigen auf den Gesetzestext im Rahmen der Kündigungsbgründung, führt das zur Unwirksamkeit der Kündigung - so das Landgericht Berlin in dem oben zitierten Urteil.
Der Vermieter darf sich nicht darauf beschränken, den Gesetzeswortlaut wiederzugeben oder lediglich auf das der Kündigung zu Grunde liegende Interesse des Vermieters verweisen. Der Vermieter muss vielmehr den wesentlichen Sachverhalt, also die so genannten Kerntatsachen, offen legen, die Anlass dazu gegeben haben, die Mieter die wegen Eigenbedarfs zu kündigen.
mitgeteilt durch
Michael Menzel
Rechtsanwalt
Verkehrswert falsch ermittelt - daraus folgt ein Schadensersatzanspruch
Gepostet am 06.02.2017 06:49 von menzel
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 02.12.2015, Akz. I ZR 47/15, nunmehr klargestellt, dass wenn der Grundstückswert fehlerhaft ermittelt wird, grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommt. Der Schadensersatz kann dabei entweder darauf gerichtet sein, den Geschädigten so zu stellen, als hätte er den Grundstückskaufvertrag nicht geschlossen, oder darauf, dass der Geschädigte den bewerteten Gegenstand bei korrekter Wertfestsetzung zu einem für ihn günstigeren Preis veräußert hätte.
Im vorliegenden Fall verlangte die Verkäuferin von der Maklerin Schadenersatz i.H.v. 66.000 EUR mit der Begründung, die Maklerin habe den Verkehrswert zu niedrig ermittelt. Im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben der Maklerin habe sie das Objekt um 60.000 EUR zu billig veräußert. Bei fehlerfreier Bewertung wäre ein höherer Kaufpreis zu erzielen gewesen. Das Landgericht hat zunächst die Klage abgewiesen, der Bundesgerichtshof hat
Anspruch der GmbH nach Unfall ihres Geschäftsführers
Gepostet am 31.01.2017 11:56 von menzel
Das OLG Thüringen hat mit Beschluss vom 13.01.2017, Az. 5 U 244/16 nochmalig bestätigt, dass die GmbH einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Schädiger geltend machen kann, wenn der Geschäftsführer des Unternehmens z.B. aufgrund eines Verkehrsunfalles nicht in der Lage ist, seine Tätigkeit der GmbH anzubieten. Grundlage des Anspruchs ist § 6 Abs. 1 EFZG. Danach geht ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Verdienstausfall aufgrund einer von einem Dritten zu verantwortenden Arbeitsunfähigkeit (nur) insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser nach dem EFZG Arbeitsentgelt fortgezahlt hat. In dem Fall, der durch das Oberlandesgericht zu entscheiden war, ging es um eine Forderung der GmbH i.H.v. 11.100 EUR. Dieser Betrag wurde durch die GmbH gegenüber dem Schädiger geltend gemacht, weil sie dem Geschäftsführer für mindestens sechs Wochen den Lohn gezahlt hatte, ohne die Arbeitsleistung empfangen zu können. Die GmbH konnte sich
Wertaushöhlende Mietverträge zu Gunsten von Verwandten des Eigentümers sind grundsätzlich nichtig! (BGH Beschluss vom 21.09.2016, Akz. VIII ZR 277/15)
Gepostet am 10.01.2017 05:16 von menzel
Beruft sich ein naher Verwandter des ehemaligen Eigentümers auf einen Mietvertrag mit dem früheren Eigentümer mit ungewöhnlichen Konditionen und ist dabei der wirtschaftliche Wert des Grundstücks auf Jahre zu Gunsten des Mieters ausgehöhlt, legt dies den Verdacht des kollusiven Verhaltens zum Nachteil des Gläubigers nahe, so der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 21.09.2016 verbunden mit der Folge, dass vermutlich derartige Vereinbarungen nichtig sind.
mitgeteilt durch
Michael Menzel
Rechtsanwalt
Treuepflicht des Wohnungseigentümers
Gepostet am 24.11.2016 08:02 von menzel
Ein geschädigter Miteigentümer ist bei einem Schaden verpflichtet, vorrangig den von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beauftragten Handwerker in Anspruch zu nehmen (LG Stuttgart Urteil vom 11.05.2016,10 S 2/16).
Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Handwerker beauftragt, das Gemeinschaftseigentum instandzusetzen, kommt es infolge der Arbeiten zu Schäden am Sondereigentum, so ist der Sondereigentümer nach dieser Entscheidung verpflichtet, zunächst den Handwerker in Regress zu nehmen. Dies ergibt sich aus der Treuepflicht der Wohnungseigentümer untereinander.
Wohnungseigentum/Gartenflächen
Gepostet am 24.11.2016 08:01 von menzel
Der Beschluss, das Betreten einer von mehreren Gartenflächen der Anlage nur zum Zweck der Gartenpflege zu gestatten und jede andere Art der Nutzung auszuschließen, ist wegen Verstoßes gegen die Beschlusskompetenz nichtig (AG Hamburg Altona, Urteil vom 29.09.2015, Akz. 303 CC 4/15)