Widerrufsrecht bei Mieterhöhungen möglich!
Gepostet am 17.11.2016 09:34 von menzel
Entgegen anderslautender Pressemitteilungen aufgrund einer amtsgerichtlichen Entscheidung des AG Gelsenkirchen Az. 202 C 3/16 vom 27.04.2016 hält Rechtsanwalt Michael Menzel, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht den Widerruf bei Mieterhöhungen sehr wohl für möglich.
Auch das Amtsgericht Gelsenkirchen hat in seinen Entscheidungsgründen die Anwendbarkeit über das Fernabsatzgesetz nicht grundsätzlich ausschließen wollen. So hat es zum Beispiel ausgeführt "Zur Annahme eines Fernabsatzgeschäftes bedarf es insoweit zusätzlicher Anforderungen, wie z.B. den Umstand, dass der Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystems erfolgt, was im entscheidenen Fall ganz offensichtlich nicht der Fall war, da der Vermieter und Mieter hier nur einen einfachen Briefwechsel führten." Damit ist die Frage offengelassen, was gelten soll, wenn der Vermieter die Mieterhöhung über eine Verwaltung ausgesp
Kauf einer Eigentumswohnung vom Bauträger
Gepostet am 16.11.2016 02:50 von menzel
Wohneigentümer, WEG-Verwalter und auch Bauträger dürften die jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2016 zum Thema "Abnahme in Erwerbsverträgen" mit Interesse gelesen haben, da der Bundesgerichtshof zu diesem Thema hier doch einiges klargestellt hat. In seiner Entscheidung vom 25.02.2016, VII ZR 94/15, hatte der Bundesgerichtshof die Frage zu entscheiden, inwieweit der Erwerber ("Nachzügler") einer Eigentumswohnung an die Abnahme durch die früheren Erwerber gebunden ist. Der so genannte "Nachzügler" hatte in seinem Erwerbsvertrag die Klausel mit folgendem Inhalt enthalten:
"Das Bauwerk ist durch die Vertragsparteien oder mit schriftlicher Vollmacht ausgestattet vertreterförmig abzunehmen. Der Abnahmetermin wird vom Veräußerer bestimmt.
.....
Die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums ist bereits erfolgt. Der Verkauf gilt nach Maßgabe dieser Abnahme als vereinbart."
Nachdem sich nun ein Mangel zeigt, berief sich der Bautr
WEG - Abnahme durch den Bauträger (Erstverwalter)
Gepostet am 16.11.2016 02:49 von menzel
Eine von einem Bauträger in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrages verwendete Klausel, die die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter ermöglicht, ist unwirksam (vergleiche BGH Urteil vom 30.06.2016, Akz. VII ZR 188/13).
Diese Entscheidung sollte Wohnungseigentümer interessieren, die nach Ablauf der Gewährleistungsfrist festgestellt haben, dass ein Mangel vorhanden ist. Möglicherweise kann der Bauträger nach Prüfung des Erwerbsvertrages durchaus noch verpflichtet sein, Gewährleistungsarbeiten zu leisten, da der Bundesgerichtshof die oben bezeichnete Klausel für unwirksam erachtet hat.
mitgeteilt durch
Michael Menzel
Rechtsanwalt
BGH: Keine Extra-Gebühren für Bauspardarlehen
Gepostet am 08.11.2016 10:40 von menzel
Entsprechend einer Entscheidung des BGH erklärte dieser bestimmte Klauseln in Bausparverträgen für unzulässig, da die Kunden hierdurch unangemessen benachteiligt werden. Die Darlehensgebühr, die zusätzlich zu den Zinsen anfällt, wenn Bausparer den Kredit in Anspruch nehmen, kann nun ggf. zurückgefordert werden.
Sollten Sie entsprechende Klauseln in Ihrem Bausparvertrag haben, macht es deshalb Sinn, diese überprüfen zu lassen. Die Überprüfung übernehmen wir gern für Sie kostenlos, bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.
gez. RA Michael Menzel
Übermäßiges Rauchen ist kein vertragsgemäßes Verhalten (LG Hannover Urteil vom 19. 2016, 12 S 9/13)
Gepostet am 07.09.2016 10:26 von menzel
Bei Rückgabe der Wohnung hatte der Vermieter starke Nikotinrückstände festgestellt, diese betrafen Wände, Türen, Zargen etc. Die Mieterin weigerte sich bei Auszug, die Schäden zu beseitigen. Das Landgericht Hannover gab dem klagenden Vermieter Recht. Es ist der Auffassung, dass exzessives Rauchen nicht vom vertragsgemäßen Gebrauch umfasst ist, sondern auch nach kurzer Mietzeit der Mieter verpflichtet ist, die Renovierung der Wohnung durchzuführen.
mitgeteilt
durch Rechtsanwalt Michael Menzel
Kaufvertrag über ein Wohnmobil
Gepostet am 05.09.2016 03:17 von menzel
Einem Wohnmobil, das nicht zur Benutzung durch die maximal zulässige Personenzahl geeignet ist, fehlt die Eignung zur vorausgesetzten Verwendung im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB und berechtigt den Käufer zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. In dem zu entscheidenden Fall (OLG Frankfurt Urteil 02.01.2015, 26 U 31/14) wurden vom Käufer Sonderausstattungen gewünscht. Dies führte dazu, dass die zulässige Hinterachslast des Wohnmobils überschritten war, wenn auf den hinteren (Not-)sitzen zwei Person mit einem durchschnittlich angenommenen Körpergewicht von 75 kg Platz nehmen wollten. Dies stellte einen Mangel dar und berechtigt die Käufer, vom Vertrag zurückzutreten.
Wohnmobilkauf bei eBay
Gepostet am 05.09.2016 03:15 von menzel
Weist der Verkäufer in einer eBay Verkaufsanzeige darauf hin, dass das Wohnmobil sehr gepflegt "für das Alter in einem sehr guten Zustand und sofort reisefertig ist und von April bis Oktober gefahren" worden sei und im Übrigen trocken in einer Halle stand, kann der Käufer ohne weiteres erwarten, ein Wohnmobil zu erwerben, das sich in einem für sein Alter überdurchschnittlichen Erhaltungs- und Pflegezustand befindet und jedenfalls keinen erheblichen Feuchtigkeitsschaden aufweist (OLG Hamm 11.09.2014, 12 U 200/13).
Erstellung Jahresabrechnung
Gepostet am 01.09.2016 08:28 von menzel
Erstellt der Hausverwalter die Jahresabrechnung nicht und klagt die Eigentümergemeinschaft auf Erstellung der Jahresabrechnung, so ist schon bei der Antragsstellung größte Vorsicht geboten, damit die Eigentümergemeinschaft, sofern sie den Prozess denn gewonnen hat, nicht im Wege der Zwangsvollstreckung ein böses Erwachen erlebt. Soll hat der Bundesgerichtshof nunmehr in seiner Entscheidung vom 23.06.2016, Akz. I ZB 5/16 folgendes klargestellt:
"Die Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG für Kalenderjahre, in denen er die Verwaltung geführt hat, ist als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln und nicht als Verurteilung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung gemäß § 887 Abs. 1 ZPO im Wege der Ersatzvornahme zu vollstrecken."
Ferner hat der Bundesgerichtshof folgendes klarge
VW-Urteil - Händler muss Fahrzeug zurücknehmen (Landgericht München Az. 23 O 23033/15)
Gepostet am 31.05.2016 10:58 von menzel
Unter obigem Aktenzeichen hat das Landgericht München einen Händler verurteilt, einen Seat Ibiza zurücknehmen zu müssen. Hintergrund war auch hier der Umstand, dass die Abgaswerte nicht stimmten. Der Kunde hatte auf Nacherfüllung gedrängt und der Händler hatte mehr als ein halbes Jahr Zeit, die Nacherfüllung durchzuführen. Das Landgericht sah es als ausreichend an, dem Händler diese Zeit einzuräumen. Nachdem die Frist verstrichen war, brauchte der Kunde nicht länger zuwarten, das Landgericht hat deshalb zu Gunsten des Geschädigten entschieden und den Händler verurteilt, das Fahrzeug, in diesem Fall den Seat Ibiza, zurückzunehmen.
Entscheidung Sächsisches Oberverwaltungsgericht 5. Senat, Urteil vom 20.01.2012, Az. 5 A 275/09
Gepostet am 25.05.2016 09:55 von menzel
Entscheidung zu Vermessungskosten bei einer von Amts wegen vorgenommenen Gebäudeaufmessung
An der Richtigkeit der Erhebung von Vermessungskosten für eine von Amts wegen vorgenommene Gebäudeaufmessung für eine Altbebauung, für die der Gesetzgeber auf eine Pflicht zur katastermäßigen Erfassung verzichtet hat, bestehen ernstliche Zweifel.