Kostenschuldner von Vermessungsgebühren
Gepostet am 25.05.2016 09:54 von menzel
Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern 1. Senat Entscheidung vom 14.02.2006, Akz. 1 L 401/05
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach jedenfalls im Vermessungs- (Gebühren) recht in der Regel ausschließlich der Antragsteller Kostenschuldner für die Vermessungsgebühren im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 VWKostGMV ist, weil der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur nach § 8 ÖBVIBerufsOMV überhaupt nur auf Antrag eines Berechtigten tätig werden darf.
Eine grundsätzliche Erklärung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kann auch schon in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erfolgt sein, sofern dort nicht nur eine lediglich summarische Prüfung stattfindet.
Immobilienkauf: Beschaffenheitsvereinbarung
Gepostet am 02.03.2016 08:47 von menzel
Beeinträchtigung infolge einer Baustelle: Mangel des Mietobjekts?
Gepostet am 17.11.2015 04:03 von menzel
Vorliegend geht es um eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 11.02.2015, Akz 2 U 174/14.
Der Gewerberaummieter hatte die Miete um 30 % gemindert, weil es vor seinem Geschäftslokal eine Baustelle gab. Die Vermieterin hat das zum Anlass genommen, nachdem zwei Monatsmieten Rückstand bestand, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und hat auf Herausgabe der Räumlichkeiten geklagt. Der Gewerberaummieter wurde zur Räumung verurteilt. Das Oberlandgericht Frankfurt hat zwar einen Mietmangel festgestellt und hat auch festgestellt, dass eine Mietminderung berechtigt war, allerdings nicht in der vorgenommenen Höhe von 30 %, sondern bestenfalls i.H.v. 15 %. Danach lag dann ein Zahlungsrückstand von mehr als zwei Monatsmieten vor, der zur fristlosen Kündigung berechtigte. Zum Mietmangel führte das Oberlandgericht aus, dass die Beeinträchtigungen in Folge der Einrichtung der Baustelle einen Mangel der Mietsache darstellt, der ihre Tauglichkeit zum v
Gewährleistungsfrist bei Photovoltaikanlagen
Gepostet am 17.11.2015 03:56 von menzel
Auch in Erfurt gibt es viele Hauseigentümer, die auf ihrem Dach eine Photovoltaikanlage errichten ließen. Die Frage, die sich aufdrängt, ist, wie lange läuft eigentlich die Gewährleistungsfrist bei derartigen Anlagen. Das Oberlandesgericht München hat nunmehr in seiner Entscheidung vom 09.07.2015, Az. 14 U 91/15 darauf hingewiesen, dass eine standardmäßige Photovoltaikanlage nach § 651 BGB auch bei Lieferung erst herzustellender Sachen dem Kaufrecht unterliegt. Die bloße Verpflichtung zur Montage ist kein wesentlicher und prägender Bestandteil des Geschäfts, so dass nicht deswegen Werkvertragsrecht Anwendung findet, folglich gilt Kaufrecht und dort ist entscheidend, ob die Photovoltaikanlage ein Bauwerk nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist, weil dann statt einer zweijährigen eine fünfjährige Gewährleistungsfrist gilt. Ein Bauwerk ist es nicht, weil keine Verbindung mit dem Erdboden besteht und weil die Anlage auch nicht für ein Bauwerk v
Nutzungsausfall-Entschädigungsanspruch nach Verkehrsunfall
Gepostet am 10.11.2015 04:58 von menzel
Häufig ist es so, dass nach einem Verkehrsunfall ein Gutachten erstellt wird. In dem Gutachten ist dann der Zeitraum der Wiederbeschaffung in der Regel mit 10-14 Tagen ausgewiesen.
Fälschlicherweise geht der Geschädigte oftmals davon aus, dass ihm auch nur für diesen Zeitraum Nutzungsausfall-Entschädigungsansprüche zustehen. Tatsächlich hängt der Anspruch des Nutzungsausfalls allerdings von einigen weiteren Faktoren ab, die zu deutlich besseren Ergebnissen führen können. Gerade heute hat die Allianz Nutzungsausfall-Entschädigungsansprüche für 90 Tage gezahlt. Hintergrund war, dass das Fahrzeug einfach schlichtweg vorher nicht repariert werden konnte und die Versicherung sich bei der Regulierung entsprechend Zeit ließ.
Vortrag vom 02.11.2015 vor der Stadtverordnetenversammlung Bad Wildungen
Gepostet am 04.11.2015 09:26 von menzel
Am 02.11.2015 hielt Herr RA Michael Menzel vor der Stadtverordnetenversammlung Bad Wildungen zum Thema "Kommunaler Immobilienverkauf" ein Referat zu Chancen und Risiken bei der Veräußerung kommunaler Immobilien.
Seminarangebot
Gepostet am 28.10.2015 09:19 von menzel
Thema "Verkehrsunfall - wie verhalte ich mich richtig"
Seminar für 8-10 Teilnehmer am 11.11.2015 um 18:00 Uhr
mit vorheriger telefonischer Anmeldung
Seminar von Herrn RA Menzel
Santanderbank und Abschlussgebühren
Gepostet am 20.10.2015 07:30 von menzel
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat in seiner Verfügung vom 21.07.2015, Akz. 3 C 578/14 die Santanderbank darauf hingewiesen, dass die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr für die Verlängerung eines Darlehensvertrages und die Reduzierung der monatlichen Raten aufgrund des damit verbundenen gesonderten anlassbezogenen Aufwandes der Bank nicht von vornherein eine unangemessene Benachteiligung begründet. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich jedoch aus einer unangemessenen Höhe der Bearbeitungsgebühr ergeben, wenn diese nicht einer banküblichen Weise entspricht. Eine unangemessene Höhe der Bearbeitungsgebühr ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn das Bearbeitungsentgelt einen Betrag von 2 % des Bruttodarlehens übersteigt. Im vorliegenden Fall hatte die Santanderbank für eine Kreditverlängerung eine Gebühr i.H.v. 3.955,00 EUR erhoben. Dieser Betrag entsprach 12,4 % des seinerzeitigen Restdarlehens und stellt deshalb eine unangemessene Benachte
VW Abgasskandal
Gepostet am 20.10.2015 03:03 von menzel
Es scheint sich abzuzeichnen, dass das Kraftfahrtbundesamt den VW-Konzern zum Rückruf von 2.400.000 Autos zwingen wird. Sollten sich nach den Nachbesserungen erhebliche Abweichungen von den Angaben im Verkaufsprospekt ergeben, könnte durchaus ein Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag als auch auf Minderung bestehen. Maßgeblich dürfte eine vom BGH zu Az. VIII ZR 19/05 aufgestellte 10 %-Hürde sein. Diese bezog sich auf eine vom Hersteller angegebene Abweichung des Kraftstoffverbrauchs. Insoweit ist davon auszugehen, dass eine Abweichung von mehr als 10 % einen erheblichen Mangel darstellt, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag als auch zur Minderung berechtigt. Jedenfalls dürfte auch auf der Hand liegen, dass der Verbrauch nicht der einzige maßgebliche Wert ist. Es dürften auch die angegebene Höchstgeschwindigkeit, Beschleunigungswerte, Elastizitätswerte und insbesondere auch die vom Hersteller angegebenen Abgaswerte auf Abweichungen unter der Maßgabe
Die vom Hersteller eingebauten Fenster und Balkontüren müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Gepostet am 20.10.2015 02:23 von menzel
Was geschieht wenn der Besteller Fenster beim deutschen Lieferanten bestellt nachträglich aber feststellt, dass hier ausländische Produkte verarbeitet worden sind. Grundsätzlich ist in einem solchen Fall zu prüfen ob hier ein Sachmangel vorliegt. Gemäß § 633 Abs. 2 S. 1 BGB ist ein Werk frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Vereinbart ist eine Beschaffenheit, wenn sie im Vertrag festgelegt wurde. Dies kann ausdrücklich geschehen oder sich im Wege der Auslegung aus dem Vertrag ergeben. Dabei gehören zu der Beschaffenheit alle Eigenschaften des Werkes, die den danach vertraglich geschuldeten Erfolg herbeiführt. Neben der Funktionalität der eingebauten Fenster und Balkontüren hat der Besteller im Übrigen auch ein Anspruch darauf, dass die Fenster den rechtlichen Vorschriften entsprechen und die Errichtung in baupolizeilich ordnungsgemäßer Weise erfolgt, da der Bauherr andernfalls mit ordnungsbehördlichen Verf