mak - Ihr Anwalt für Baurecht in Erfurt

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    Baurecht Definition

    Das Baurecht in Deutschland steht für alle rechtlichen Aspekte, Normen und Vorschiften rund um das Thema bauen.

    Man unterscheidet beim Baurecht das öffentliche und das private Baurecht.

    Das öffentliche Baurecht umfasst alle den Baugegenstand betreffenden Gesetzlichkeiten rund um das Thema, wie beispielweise das Baugesetzbuch als Maßgabe des Bundes und das Länderspezifische Bauplanungsrecht. Beim Bauplanungsrecht der Länder ist es durchaus möglich, dass ein Bauvorhaben in einem Bundesland genehmigt, aber in einem anderen abgelehnt wird. Es gibt hier keine bundeseinheitlichen Regelungen.

    Das private Baurecht umfasst dagegen alle Themen der Bauvertragsgestaltung und deren Abwicklung. Hierbei handelt es sich um die Aspekte des Zivilrechtes. Beispielweise werden hier Baumängel oder Leistungsstörungen behandelt.

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    Tipp: Bodengutachten beim Hausbau

    Kein größeres Bauvorhaben sollte ohne ein entsprechendes Bodengutachten erfolgen. Ist das grundsätzliche Bauvorhaben im Rahmen einer Bauvoranfrage geklärt, wird es Zeit für ein Bodengutachten. Dieses ist unabdingbar, um hohe Folgekosten während der Bauphase zu vermeiden. Wird beispielsweise ein auf den ersten Blick interessantes Baugrundstück in einem ehemaligen Gewerbegebiet oder in bisher scheinbar ungenutzter Umgebung angeboten, kann der Baubeginn zu bösen Überraschungen führen. Hier können „Altlasten“ erhebliche Kosten verursachen. Zu beseitigende Verunreinigungen des Bodens sind aufgrund Entsorgungspflicht auf Sonderdeponien dabei erhebliche Kostentreiber.

    Außerdem ist es möglich, dass die geologische Grundlage für das Bauen nicht gegeben ist. Hier kann stark steigendes oder fallendes Grundwasser oder nichttragender Baugrund mehr als ärgerlich sein. Dies kann den avisierten Bau ggf. im Nachgang des Kaufes unmöglich machen.

    Sie haben ein solches Problem? Dann suchen Sie sich rechtzeitig Beratung und Rechtsbeistand, um die Baumaßnahme möglichst doch noch erfolgreich abzuschließen.

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    Baubegleitende Rechtsberatung trotz Notar?

    Sollten Sie sich mit dem Gedanken, ein eigenes Haus oder eine Gewerbeimmobilie zu bauen, tragen, ist beim Grundstückskauf ein Notar zwingend erforderlich. Dieser achtet auf Dinge wie Eintragungen im Grundbuch oder auf die korrekte Abwicklung des Kaufes und darauf, dass nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird.

    Warum sollte man dann dennoch frühzeitig einen geeigneten Fachanwalt für Baurecht hinzuziehen?

    Ganz einfach, der Notar prüft nicht den eigentlichen Inhalt des Vertrages. Beispielweise können falsche Zahlungs- und Übergabemodalitäten einen Bau zum Alptraum werden lassen.

    Darüber hinaus ergeben sich oft während der Bauphase entsprechende rechtliche Fragen. Es ist dann eine große Hilfe, schnell ein paar kleinere Dinge oder auch größere Bauprobleme besprechen zu können.

    Fragen Sie uns, wir unterstützen Ihr Bauvorhaben gern von Anfang an.

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    Verkehrssicherungsplichten im Baurecht

    Wenn Sie als privater Bauherr ein Haus oder anderes Objekt bauen möchten, unterliegen Sie in Deutschland strengen Verkehrssicherungspflichten. Aber was bedeutet das? Im Grunde genommen muss der Bauherr einfach dafür sorgen, dass von seiner Baustelle keine Gefahren ausgehen. Doch das ist oft leichter gesagt als getan. Sollte die Baustelle nach außen nicht genügend gesichert sein, können sehr hohe Strafen und Schadensersatzforderungen folgen.

    Ein Baustellenschild mit dem Hinweis „Eltern haften für Ihre Kinder“ ist keinesfalls ausreichend.

    Sollte ein Kind auf der Baustelle zu Schaden kommen oder Schäden anrichten, haftet in vielen Fällen der Bauherr. Solche Probleme können beispielsweise umgangen werden, wenn der Bauherr über einen Werkvertrag regelt, dass das Bauunternehmen diese Verantwortung übernimmt. Sollte dann das Bauunternehmen der Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen, muss dies der Bauherr wieder übernehmen. Daraus ergibt sich automatisch eine entsprechende Überwachungspflicht.

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    Bauabnahme

    Gerade das Thema Bauabnahme ist beim Bau ein heikles Thema. Hier kann ein Fehler bei der Bauabnahme erhebliche Schäden bedeuten.

    Aber fangen wir mal von vorne an.

    Die Bauabnahme kann folgende Punkte umfassen:

    • Eine schriftliche Abnahmeerklärung
    • Eine gemeinsame Abnahmebesichtigung
    • Eine automatische Abnahme bei Verstreichen einer Abnahmefrist

    Es empfiehlt sich, die Bauabnahme ausreichend vorzubereiten. Hierfür ist ein Abnahmeprotokoll, in das die entsprechenden Mängel am Bau möglichst mit Behebungsfristen einzutragen sind, wichtig. Auch etwaige Mängellisten oder gutachterliche Stellungnahmen sind hierbei ein wichtiger Bestandteil.

    Sollte das Bauunternehmen ein eigenes Abnahmeprotokoll zur Verfügung stellen, ist eine hinreichende eigene Prüfung empfehlenswert.

    Wenn Vertragsstrafen wegen Bauzeitüberschreitungen vereinbart worden sein sollten, so ist auch dieser Sachverhalt im Abnahmeprotokoll zu vermerken.

    Tipp zur Bauabnahme: Ganz wichtig ist hierbei, man sollte immer auf Fristen reagieren und sich aber nicht zur Bauabnahme drängen lassen.

  • Haben Sie Fragen, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzten. Selbstverständlich beraten wir Sie fachübergreifend.