Philosophie

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Unsere Philosophie

Unser Anspruch ist es, für unsere Mandanten eine optimale Betreuung im Rahmen ihrer Angelegenheit zu gewährleisten. Um das zu erreichen, setzten wir bei der Auswahl unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hohe Maßstäbe an. Die Qualifikation unserer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und fortlaufende Schulungsmaßnahmen gewährleisten, dass unser Personal unseren eigenen hohen Ansprüchen und denen unserer Klienten gerecht werden. Alle in unserem Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen werden deshalb fortlaufend geschult. Unsere Anwälte nehmen regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen in ihren jeweiligen Fachgebieten teil und sichern so eine gleichbleibend hohe Qualität bei der Bearbeitung ihrer Angelegenheiten. Um die Qualität fortlaufend auf hohem Niveau halten zu können, haben wir uns nach DIN EN ISO 9001 zertifizieren lassen, denn nur fortlaufende und ständige Kontrolle unserer eigenen Arbeit ist Gewähr dafür, dass wir unseren und Ihren hohen Ansprüchen auch dauerhaft gerecht werden können. Die optimale Betreuung unserer Klienten ist für uns die wichtigste Angelegenheit. Wir haben deshalb für uns einen 10-Punkte-Katalog aufgestellt, an dem Sie uns jederzeit messen können.

10-Punkte-Katalog:

  1. Wir prüfen bereits beim ersten Mandantengespräch, ob wir unserem Klienten wirklich helfen können, bevor wir uns entscheiden, das Mandat anzunehmen.
  2. Wir erläutern unseren Klienten das Kostenrisiko des Verfahrens, denn jeder Prozess ist mit wirtschaftlichen Risiken verbunden. Wir klären für Sie, ob z. B. ein Rechtsschutzversicherer bereit ist, das wirtschaftliche Risiko zu übernehmen.
  3. Wenn alle Unterlagen komplett sind, prüfen wir den Sachverhalt erneut und hinterfragen alles – auch das vermeintlich Feststehende.
  4. Wir nehmen uns für die Bearbeitung der Angelegenheit ausreichend Zeit, auch wenn der Streitwert gering sein sollte, denn jeder Fall hat für den Klienten eine besondere Bedeutung.
  5. Vier-Augen-Prinzip; in komplizierten Fällen ziehen wir einen Kollegen hinzu und besprechen mit ihm den Fall und holen ggf. weiteren Sachverstand hinzu.
  6. Der Anwalt ist eine Person des Vertrauens. Wir übertragen deshalb den Fall nie ohne Einverständnis des Klienten auf einen anderen Rechtsanwalt, auch nicht zur Prozessvertretung.
  7. Der Klient hat einen Anspruch darauf, zeitnah und vollumfassend informiert zu werden. Wir halten ihn über alle unsere Schritte auf dem Laufenden. Wir klären mit ihm alle offenen Fragen, die sich im Laufe eines Prozesses ergeben können.
  8. Man muss nicht 24 Stunden erreichbar sein, aber der Klient hat einen Anspruch darauf, zeitnah und unkompliziert Kontakt mit seinem Anwalt aufnehmen zu können. Wir stellen sicher, dass Sie uns jederzeit erreichen.
  9. Eilige Anfragen werden über Einsatz moderner Kommunikationstechnologien binnen 36 Stunden beantwortet.
  10. Wir vergessen nie, ein Klient misst die Leistung seines Anwalts nicht nur nach dem Ergebnis, das erreicht wurde. Nur ein wirklich zufriedener Klient wird seinen Rechtsanwalt deshalb weiter empfehlen.