Das Amtsgericht Erfurt hatte die Frage zu entscheiden, ob die Position "Allgemeinstrom" im Rahmen der Nebenkostenabrechnung ohne Weiteres umlagefähig ist. Umlagefähig waren gemäß Mietvertrag die Kosten der Beleuchtung. Gemeint war damit die Treppenhausbeleuchtung. Der Vermieter hat in seiner Abrechnung die Position ?Allgemeinstrom? abgerechnet, ohne diesen Begriff näher konkretisiert zu haben.
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