Ab dem 2. Februar 2025 sind Unternehmen, die Künstliche Intelligenz (KI) entwickeln, betreiben oder einsetzen, gesetzlich dazu verpflichtet, eine angemessene KI-Kompetenz innerhalb ihrer Belegschaft sicherzustellen. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter:innen ein Grundverständnis über die Funktionsweise, Risiken und rechtlichen Anforderungen von KI-Systemen erhalten müssen.
Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch unverbindliche Wünsche anmelden können, ...
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Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall.
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Das VG Trier hat eine Klage abgewiesen, festzustellen, dass für die Klägerin die besondere Altersgrenze für Lehrkräfte (Ende des Schuljahres, in dem das 65. Lebensjahr vollende tgelte.
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