mak Ihr Anwalt für Straf- und Bußgeldverfahren

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    Einleitung

    Sowohl im Strafrecht als auch im Bußgeldverfahren gilt in aller erster Regel der Grundsatz:
    "Reden ist Silber Schweigen ist Gold!"

    In keinem anderen Rechtsgebiet, wie dem Straf- und Bußgeldverfahren, ist es so von besonderer Bedeutung, dass man nur so viel an Informationen an die Verfolgungsbehörde preisgibt, wie man unbedingt muss. Bevor man sich im Straf- oder auch im Bußgeldverfahren äußert, sollte man zunächst prüfen, mit welchen Folgen eine entsprechende Äußerung verbunden sein kann.
    Deshalb gilt im Strafrecht ganz besonders der Grundsatz, zunächst erst einmal schweigen und Ihren Anwalt konsultieren, bevor man irgendwelche Angaben macht. Hierzu muss man wissen, dass niemand sich selbst belasten muss, man also jederzeit von dem Recht des Schweigens Gebrauch machen kann. Das Schweigen kann einem nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Etwas, was man einmal ausgesagt hat, wird Bestandteil der Ermittlungsakte und ist für den Fall, dass diese Aussage belastenden Charakter haben sollte, unter Umständen schwer zu entkräften.

    Deshalb sollten Sie, wenn Sie Post von den Ermittlungsbehörden erhalten, immer sorgfältig prüfen, ob es nicht sinnvoll ist, anwaltlichen Rat zur Hilfe zu ziehen.

    Daher raten wir, egal ob Sie

    • einen Bußgeldbescheid
    • einen Strafbefehl
    • oder auch eine Anklageschrift

    erhalten haben, ziehen Sie Ihren Anwalt für Straf- und Bußgeldverfahren hinzu, bevor Sie sich äußern.

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    Bußgeldbescheid erhalten – Was nun?

    Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, kommen hier je nach Schwere des Verstoßes verschiedene Sanktionen in Betracht. Von Bußgeld bis Fahrverbot oder sogar dem Führerscheinentzug, bei vollem Punkte-Konto in Flensburg, jede der Sanktionen ist ärgerlich, deswegen man versucht Sie zu vermeiden.
    Sollte es dann doch einmal zu einem Bußgeldbescheid kommen, ist dieser auch nicht immer korrekt und somit unrechtmäßig. Vor allem bei Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsverstößen lohnt sich daher oft die Beratung und Überprüfung durch einen Anwalt. Zum Beispiel bei Geschwindigkeitsverstößen sind nicht ordnungsgemäß durchgeführte Messungen sehr häufig. Aber auch die Fahreridentität lässt sich oft in Zweifel ziehen.
    In solchen Fällen stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung sehr gut und der Bußgeldbescheid wird nichtig.

    Jedoch sollten Sie sich mit Ihrem Gang zum Anwalt nicht zu viel Zeit lassen, denn die Frist für einen Einspruch gegen das Bußgeldverfahren beträgt zwei Wochen. Wir von mak Menzel. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stehen Ihnen hier gern als Rechtsbeistand zur Seite, wahren die Fristen und beantragen Einsicht in die zugehörigen Akten um Sie zuverlässig und sachgerecht beraten und verteidigen zu können.

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    Strafbefehl erhalten, was nun?

    Wann kommt es zu einem Strafbefehl?

    Durch den Strafbefehl wird den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit von schnelleren, „vereinfachten“ und kostengünstigeren Strafverfahren gegeben. Hierbei erhält der Angeklagte ohne eine Hauptverhandlung, also eine persönliche mündliche Gerichtsverhandlung, eine Strafe. Dies geschieht auch ohne ein Strafurteil, denn der Strafbefehl enthält dieses bereits.

    Ein solches Strafbefehlsverfahren ist zulässig bei kleineren Straftaten. Diese sind mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von unter einem Jahr bedroht.
    Zu diesen Straftaten gehören:

    • Beleidigung
    • (Laden-)Diebstahl
    • eine einfache Körperverletzung
    • Trunkenheit im Verkehr
    • Unfallflucht
    • Betrug
    • Untreue

    Bei Straftaten die mit einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr bedroht sind, wie Raub, Totschlag oder Mord hingegen, ist der Strafbefehl nicht zulässig.
    Bei einem Strafbefehl ist auch zu beachten, dass nicht alle Strafen verhängt werden dürfen, lediglich Geldstrafen, Verwarnungen oder ein Fahrverbot sind zulässig.
    Zunächst leiten Polizei und Staatsanwaltschaft bei Verdacht auf eine Straftat ein Ermittlungsverfahren ein, wobei der Beschuldigte meist bereits schriftlich über den Vorwurf informiert wird. Der eventuelle Strafbefehl erfolgt ein wenig später.
    Doch Achtung, im Gegensatz zum Strafurteil reicht bei einem Strafbefehl der sogenannte „hinreichende Verdacht“, ob sich der Beschuldigte der Straftat tatsächlich schuldig gemacht hat, muss nicht feststehen.
    Ein Strafbefehl wird abgelehnt, wenn das Gericht den Beschuldigten nicht für hinreichend verdächtig hält oder eine mündliche Verhandlung zur weiteren Aufklärung der Tatumstände für notwendig erachtet. Hier wird ein Termin für eine Hauptverhandlung festgelegt.
    Wird der beantragte Strafbefehl genehmigt, sind Sie ab diesem Zeitpunkt Angeklagter in einem Strafverfahren und nicht nur Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren.

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    Das richtige Verhalten bei einem Strafbefehl

    Ein Strafbefehl wird Ihnen postalisch zugesandt, darin enthalten sind die Informationen über die Straftat die Ihnen von der Staatsanwaltschaft auf Grund vorangegangener Ermittlungen vorgeworfen wird und welche Strafe festgesetzt wird. Spätestens jetzt sollten Sie einen Anwalt einschalten, denn ohne einen erfahrenen Strafverteidiger lässt sich ein richtiges Verhalten nur schwer einschätzen. Ein Strafbefehl kann nämlich auch zu Ihrem Vorteil sein.
    Deshalb ist gemeinsam mit Ihrem Rechtsbeistand zu prüfen, ob Sie den Strafbefehl annehmen oder nicht.
    In jedem Fall ist die Frist von zwei Wochen ab Datum der Zustellung für den Einspruch zu beachten, danach wird der Strafbefehl rechtskräftig und vollstreckbar.

  • Haben Sie Fragen, zögern Sie nicht, sich mit ihm in Verbindung zu setzten.