-
Mietrecht
Im Mietrecht betreut Sie Herr Rechtsanwalt Michael Menzel mit seinem Team. Herr Rechtsanwalt Michael Menzel ist Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht. Er war in der Zeit von 1994 bis 2011 Vorsitzender des Vermieterbundes Erfurt. Zudem ist er Mitautor des Fachbuches Mietrecht A bis Z.
Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem viele behaupten, sich auszukennen, tatsächlich ist es aber ein Bereich für Spezialisten. Es hat eine große wirtschaftliche Bedeutung, sowohl für Vermieter als auch für Mieter. Gerade deshalb gibt es oft Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Der Vermieter hat in der Regel das Interesse seine Immobilie zu erhalten und wirtschaftlich zu führen und der Mieter möchte, dass die vertraglich vereinbarten Pflichten des Vermieters eingehalten werden, zudem hat er kein großes Interesse daran, dass die Miete oder Nebenkosten steigen. Diese teilweise unterschiedlichen Interessen führen immer wieder zu Streitigkeiten. Wir vertreten sowohl Vermieter, als auch Mieter. Es gibt sicherlich Anwaltskanzleien, die nur Vermieter vertreten oder aber auch nur Mieter. In einer solchen Differenzierung sehen wir keinen Sinn. Wir vertreten den, der uns beauftragt und setzen seine Ansprüche durch.
Im Bericht des gewerblichen Mietrechts begleiten wir unsere Mandanten und zwar sowohl Vermieter oder Mieter bei Vertragsanbahnung über konkrete Vertragsverhandlungen bis hin zum Abschluss des Gewerberaummietvertrages. -
Ihr Anwalt für Mietrecht, als Vermieter
Als Vermieter beschäftigen einen häufig die folgenden Fragen und Probleme:
- Erstellung des Mietvertrages, insbesondere im gewerblichen Mietrecht
- Mietinkasso
- Beratung bei Mieterhöhungsverlangen
- Durchsetzung berechtigter Kündigungen
- Beratung bei Durchführung von Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen
- Eigenbedarfskündigung
- Erstellung von Betriebskostenabrechnung
- Beratung bei Kauf oder Verkauf der Liegenschaft
Gern stehen wir Ihnen bei diesen und anderen Fällen als Rechtsbeistand zur Seite, wir beraten Sie, erstellen mit Ihnen Verträge oder vertreten Sie vor Gericht.
-
Ihr Anwalt für Mietrecht, als Mieter
Als Mieter beschäftigen einem oft dieselben Probleme wie den Vermieter, jedoch aus einem entgegengesetzten Interesse. So stehen hier meist folgende Problematiken im Mittelpunkt:
- Prüfung des Mieterhöhungsverlangens
- Beratung und Durchsetzung von Mietminderungsansprüchen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus dem Mietvertrag
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Prüfung von Kündigungen und Abwehr bei entsprechender Erfolgsaussicht
- Prüfung der Modernisierungsankündigung oder Erhöhung
- Prüfung der Duldungspflichten bei Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen
Auch Ihnen als Mieter stehen wir gern als Rechtsbeistand zur Seite.
-
Wann sollte man sich im Mietrecht einen Anwalt nehmen?
Die durch Abschluss eines Mietvertrages entstandenen Rechte und Pflichten, für Mieter und Vermieter sind im Mietrecht (§ 535 Abs. 1 S. 1 BGB) geregelt. Somit besteht für den Vermieter die Hauptpflicht darin, dem Mieter die Sache in einem Zustand, welcher den bestimmungsmäßigen Gebrauch zulässt, zu überlassen und diesen Vertragszustand während der Mietzeit, z.B. durch Reparaturen und Renovierungen zu erhalten.
Die Hauptpflicht des Mieters hingegen ist es, die vereinbarte Miete pünktlich an den Vermieter zu zahlen, doch kommt hier noch die Obhutspflicht hinzu. Das heißt, der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und Schäden von ihr fern zu halten bzw. entstandene Schäden dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. -
Abschluss eines Mietvertrages, welche Rechte und Pflichten entstehen?
Als Mieter beschäftigen einem oft dieselben Probleme wie den Vermieter, jedoch aus einem entgegengesetzten Interesse. So stehen hier meist folgende Problematiken im Mittelpunkt:
-
Haben Sie Fragen, zögern Sie nicht, sich mit ihm in Verbindung zu setzten.