Anwalt für Personenschaden nach Unfall in Erfurt und Thüringen

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    Personenschaden nach Unfall

    Die MAK Rechtsanwalts GmbH vertritt Sie durch Ihre Fachanwälte für Verkehrsrecht und ist mit der Betreuung von Personenschäden nach einem Unfall bestens vertraut.

    Sie sind durch einen Verkehrsunfall geschädigt und/oder verletzt worden, so haben Sie verschiedene Ansprüche gegen den Unfallgegner [bzw. dessen Haftpflichtversicherer]. Dabei gilt, Ihre eigenen Ansprüche zu sichern!

    Ansprüche wie

    • Schmerzensgeld
    • Behandlungskosten
    • Verdienstausfall
    • oder auch Haushaltsführungsschaden
    • Heilbehandlungskosten, soweit nicht auf Dritte übertragen
    • Ansprüche von Angehörigen des Verletzten

    können bei einem Personenschaden geltend gemacht werden. Bei eindeutiger Verschuldenslage ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, Ihre Rechtsanwalts- und Gutachterkosten zu übernehmen.
  • Wenn Sie einen Unfall hatten, haben Sie keine Hemmung, uns sofort anzurufen. Ein Verkehrsunfall kann ein ganzes Leben verändern. Kommt es zu einem Körperschaden bei Ihnen oder einem Angehörigen, gilt es, schnell und zielsicher zu handeln!