automatisierte Datenverarbeitung

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automatisierte Datenverarbeitung

Datenverarbeitung personenbezogener Daten

Wenn Sie personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, gelten die Regeln der neuen Datenschutz – Grundverordnung (DSGVO) für Ihr Unternehmen, Ihren Verein oder Ihre Selbständigkeit. Sie galten aber auch schon vorher nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG §4).

automatisierte Datenverarbeitung

Dabei bedeutet “automatisiert” kurz und knapp, dass Sie personenbezogene Daten mit Hilfe der EDV verarbeiten. Das kann ein Handy, ein Provider oder Ihr eigener Computer sein. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie die Daten nur Erheben und speichern, wirklich weiterverarbeiten, analisieren, aufbereiten oder weitergeben.

nicht-automatisierte Datenverarbeitung

Eine nicht-automatisierte Datenverarbeitung würde bedeuten, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten nur mittels Zettel und Stift verarbeiten und speichern (Karteikarten).

Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten ist im Übrigen verboten und nur gestattet, wenn der Betroffene einwilligt oder selbständig seine Daten (z.B. per e-Mail) zur Verfügung stellt. Somit ist das Vorhandensein einer E-Mail-Adresse eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, über die Sie in Ihrer Datenschutzerklärung Auskunft erteilen sollten!