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Datenschutz und Callcenter

Datenschutz und Callcenter


Sollte sich die Auffassung der Finnischen Datenschutzbehörde durchsetzen, wonach Gesprächsaufzeichnungen dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO unterliegen, wird es für das eine oder andere Callcenter durchaus schwierig werden, diesen Anforderungen zu entsprechen. Die Finnische Datenschutzbehörde hat sich mit der Entscheidung vom 24.06.2021, 4182/146/2019, mit der Frage beschäftigt, ob Gesprächsaufzeichnungen vom Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO umfasst sind. Sie hat diesen Anspruch bejaht. Die Stimme sind personenbezogene Daten. Demzufolge müssen auf entsprechendes Verlangen die Daten im Sinne des Art. 15 DSGVO zur Verfügung gestellt werden. Dabei hat sich die Aufsichtsbehörde auch mit der Frage auseinandergesetzt, was denn mit den Stimmen der Mitarbeiter des Verantwortlichen ist. Auch diese müssten ja dann zur Verfügung gestellt werden. Die Aufsichtsbehörde sah keinen Ausschlussgrund nach Art. 15 Abs. 4 DSGVO gegeben. Wer also Kontakt mit einem Callcenter hat, hat einen entsprechenden Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO. Er darf nicht darauf verwiesen werden, dass hier anderweitige Interessen dem Auskunftsanspruch entgegenstehen. Dem ist nach Auffassung der Finnischen Behörde auch die Möglichkeit zu eröffnen, die Informationen in elektronischer Form zu erhalten.


Abzuwarten bleibt, ob sich die Auffassung durchsetzen wird.