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Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde zwischenzeitlich beschlossen. Das Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Was hat das mit Datenschutz zu tun?

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Immaterieller Schadensersatzanspruch bei Verlust über die Hoheit der eigenen Daten wegen der Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet für einen Zeitraum von nur wenigen Tagen

Immaterieller Schadensersatzanspruch bei Verlust über die Hoheit der eigenen Daten wegen der Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet für einen Zeitraum von nur wenigen Tagen

Das Landgericht Ravensburg hat ein Vorabentscheidungsersuchen beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. (EuGH, Gerichtsinformation vom 08.07.2022, C-456/22, celex-Nummer 62022 CN 0456 (zitiert nach Juris))

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