Das Wohnungseigentumsgesetz wurde 1951 erlassen, um den seinerzeit notwendigen Wohnungsbau zu stärken und einer breiteren Bevölkerungsschicht den Erwerb eines "Eigenheims" zu ermöglichen.
Das Wohnungseigentumsgesetz wurde 1951 erlassen, um den seinerzeit notwendigen Wohnungsbau zu stärken und einer breiteren Bevölkerungsschicht den Erwerb eines "Eigenheims" zu ermöglichen.