Das Wohnungseigentumsgesetz wurde 1951 erlassen, um den seinerzeit notwendigen Wohnungsbau zu stärken und einer breiteren Bevölkerungsschicht den Erwerb eines "Eigenheims" zu ermöglichen.
![Das Wohnungseigentumsgesetz steht vor einer umfassenden Reform](https://images.mak-anwaltskanzlei.de/aab3238922bcc25a6f606eb525ffdc56/wohnungseigentumsgesetz_steht_vor_reform_1635258333.jpg)
Das Wohnungseigentumsgesetz wurde 1951 erlassen, um den seinerzeit notwendigen Wohnungsbau zu stärken und einer breiteren Bevölkerungsschicht den Erwerb eines "Eigenheims" zu ermöglichen.