Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch unverbindliche Wünsche anmelden können, ...
Das VG Trier hat eine Klage abgewiesen, festzustellen, dass für die Klägerin die besondere Altersgrenze für Lehrkräfte (Ende des Schuljahres, in dem das 65. Lebensjahr vollende tgelte.
| Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadenersatz für die Beschädigung seines Pkw. Er hatte diesen im Parkhaus der Beklagten abgestellt. Die Parteien stritten im Wesentlichen darum,