Eine (steuermindernde) Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt u. a. voraus, dass mehr Gründe für als gegen eine Inanspruchnahme sprechen.
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Aufwendungen für eine Berufsausbildung sind ohne den vorherigen Abschluss einer Erstausbildung nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
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Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat folgender Gestaltung eine Absage erteilt: Bestellung eines zeitlich befristeten Nießbrauchs an einem langfristig an eine elterliche GmbH vermietet...
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| Das Gesetz zum Grundrentenzuschlag ist bereits am 1.1.2021 in Kraft getreten.
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