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Datenschutzrecht für Verbraucher

Datenschutzrecht für Verbraucher

ie DS-GVO schützt die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Um diesen Schutz zu erreichen, sieht die DS-GVO zahlreiche sogenannte Betroffenenrechte vor, die die Betroffenen in die Lage versetzen soll, zu wissen, wer welche Informationen über Sie zu welchem Zweck gespeichert hat und wie er sie nutzt.

Die Betroffenenrechte verpflichten Unternehmen und Vereine einerseits, aktiv im Wege einer transparenten Information über die von ihnen geplante Datenverarbeitung zu informieren.

Andererseits müssen reaktiv

- Anforderungen auf Auskunft

  • - Berichtigung
  • - Löschung
  • - Einschränkung der Verarbeitung
  • - Übertragung der Daten
  • - Widerspruch gegen die Verarbeitung und
  • - das Recht, nicht ausschließlich Objekt eines Computerprogrammes zu sein

unverzüglich erfüllt werden können.

Ihre Rechte im Überblick

  • - Transparente Information
  • - Auskunft
  • - Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
  • - Datenübertragbarkeit
  • - Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • - Recht, keiner automatisierter Entscheidung unterworfen werden
  • - Schadenersatz

Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DS-GVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz. Als materieller Schaden, werden Schäden bezeichnet, die in Geld zu messen sind. Dies ist bei Verstößen gegen den Datenschutz eher selten der Fall. Immaterielle Schäden sind etwa Rufverletzungen, die nicht direkt in Geld zu messen sind. Hier kommt der Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht.