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Die neue Mietspiegelverordnung gültig ab 01.07.2022

Die neue Mietspiegelverordnung gültig ab 01.07.2022

Die neue Mietspiegelverordnung hat zwingenden Regelungscharakter und betrifft sowohl den qualifizierten Mietspiegel als auch den einfachen Mietspiegel. Für den qualifizierten Mietspiegel gibt sie Merkmale vor, die bei der Erstellung eines Mietspiegels zu beachten sind. In Gemeinden, in denen es keinen qualifizierten Mietspiegel gibt, ist diese Verordnung aber ebenfalls von Bedeutung, da zumindest die §§ 3-5 MSV zu beachten sind. Zwar ist bei einem einfachen Mietspiegel nach wie vor kein Verfahren vorgegeben, jedoch bestimmt § 4 MSV erstmals, dass die Erstellung und Anpassung eines einfachen Mietspiegels und die dafür verwendeten tatsächlichen Grundlagen in Grundzügen zu dokumentieren sind. Anhand dieser Dokumentationen soll zumindest in groben Zügen nachvollzogen werden können, auf welche Weise und mit welchen Grundlagen die im Mietspiegel ausgewiesenen Werte ermittelt worden sind. Entsprechend § 5 MSV sind diese Grundlagen zu veröffentlichen und entsprechend zu dokumentieren. Sie müssen zumindest im Internet kostenlos heruntergeladen werden können.

Diese Regelung gilt zwingend ab dem 01.07.2022 für alle Mietspiegel.

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