Millionen Autokredite rechtswidrig EuGH-Urteil zugunsten der Verbraucher
Wer nach dem 10.06.2010 einen Autofinanzierungskredit oder Leasingvertrag
abgeschlossen hat, kann sein Geld durch Widerruf und Rückgabe des Vertrages
zurückerhalten. Auch wer das Auto nicht mehr besitzt, kann die Gebühren nach Widerruf
geltend machen. Auch wenn ein Nutzungswertersatz geschuldet werden kann, kann der
Widerruf tausende Euro einsparen.
Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Urteil vom 09.09.2021 (Az. C-33/20, C-155/20 und C-187/20) entschieden, dass fast alle Pflichtangaben aller Verträge falsch sind.
Die MAK Anwaltskanzlei bietet Ihnen jetzt die Möglichkeit Ihre Verträge kostenlos und
unverbindlich zu prüfen.
ACHTUNG:
Auch für Dieselfahrer lohnt sich ein eventueller Widerruf schon alleine zur Vermeidung von
Fahrverboten, Wertverlusten und möglichen Fahrverboten.
Allerdings spielt es für den Widerruf keine Rolle, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal
betroffen ist oder nicht.
Die Möglichkeit tausende Euros einzusparen betrifft Diesel- und Benzinfahrer
gleichermaßen.
Warum besteht die Möglichkeit auf den Widerruf?
Durch die enthaltenen Fehler in der Widerrufsbelehrung oder den sogenannten
Pflichtangaben, hat die Widerrufspflicht der Verträge nie begonnen, sodass ein Widerruf
heute noch möglich ist.
Gilt das Widerrufsrecht auch für mich?
Grundsätzlich gilt das Urteil für alle privat genutzten Fahrzeuge, egal ob Neu- oder
Gebrauchtwagen. Eine Einschränkung gibt es bei gewerblichen Darlehen, hier gilt das
Widerrufsrecht nur bei einer Existenzgründung.
Nutzen Sie jetzt Ihre Chance und lassen Sie Ihre Verträge prüfen und erhalten Sie möglicherweise tausende Euros zurück.