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Schmerzensgeld eines Arbeitnehmers nach Art. 82 DSGVO bei unerlaubten Videoaufnahmen am Arbeitsplatz

Schmerzensgeld eines Arbeitnehmers nach Art. 82 DSGVO bei unerlaubten Videoaufnahmen am Arbeitsplatz

Eine interessante Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein zu entscheiden und zwar zum Az. 6 TA 49/22, Beschluss vom 01.06.2022.
Die Klägerin, eine Mitarbeiterin im Pflegedienst, war Teil eines Werbevideos ihres Arbeitgebers. In dem Video ist sie zunächst unscharf und ab einem gewissen Zeitpunkt in Ganzkörperaufnahme zu sehen, wie sie in einen Pkw einsteigt. Das Ganze wird begleitet von dem Werbeslogan „Wir suchen Pflegekräfte“. Später sieht man die Klägerin noch deutlicher. Die Klägerin hatte sich mündlich zum Videodreh bereit erklärt. Nunmehr wurde das Video im Internet auf der Plattform YouTube veröffentlicht. Über den Zweck der Datenverarbeitung und das Widerrufsrecht wurde sie nicht vorab informiert. Die Klägerin begehrt nunmehr Schmerzensgeld vom Arbeitsgericht. Das Landesarbeitsgericht geht von Folgendem aus: Dem Grunde nach steht der Klägerin ein Anspruch zu, der weitere Sachverhalt ist zu ermitteln. Die Obergrenze einer noch vertretbaren Höhe des begehrten Schmerzensgeldes liegt bei 2.000,00 €. Der Klägerin ist ein immaterieller Schaden entstanden. Ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung liegt vor. Der Rechtsanspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO erfordert über die Verletzung der DSGVO hinaus nicht zusätzlich, dass die verletzte Person einen (weiteren) für ihr erlittenen immateriellen Schaden darlegt. Bereits die Verletzung der DSGVO selbst führt zu einem auszugleichenden immateriellen Schaden, vergleiche auch BAG Urteil vom 26.08.2021, Az. 8 AZR 253/20). Das Veröffentlichen des Videos im Internet einschließlich des Drehs selbst stellt eine Verletzung der DSGVO dar. Die Arbeitnehmerin wurde nicht über den Zweck der Datenverarbeitung und ihr Widerrufsrecht in Textform informiert. Damit liegt eine zu rügende Verletzung vor.

mitgeteilt durch
Michael Menzel

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