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Wie aus 800,00 DM Kaution insgesamt 115.648,00 Euro wurden!

Wie aus 800,00 DM Kaution insgesamt 115.648,00 Euro wurden!

Das Amtsgericht Köln hatte einen sicherlich nicht üblichen Fall zu entscheiden. Entschieden wurde dieser am 19.07.2022 zum Az. 203 C 199/21.

Was war passiert?
Im Jahr 1960 wurde eine Kaution i.H.v. 800,00 DM hinterlegt. Diese wurde aber nicht einfach nur in Form von Bargeld übergeben, nein, die Kaution wurde in Form eines Geschäftsanteils hinterlegt. Danach war die Vermieterin berechtigt, diesen Betrag in eigenen Aktien anzulegen. Diese tat das auch und hat insgesamt 409 eigene Aktien hinterlegt. Aufgrund entsprechender Kapitalerhöhungen erhöhte sich der Aktienanteil. 2018 wurde dann durch die Erben das Mietverhältnis gekündigt. Man forderte die Übertragung der Aktien, die inzwischen einen Wert von 115.648,00 Euro hatten. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Die Kaution wurde seinerzeit als Sicherheit vereinbarungsgemäß in eigenen Aktien angelegt, was dazu führte, dass das Amtsgericht Köln dem Antrag auf Herausgabe des vollen Betrages stattgab.

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