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JVA-Beamter und Drogenbesitz: Das geht gar nicht!

Ein 38-jähriger Beamter einer Justizvollzugsanstalt (JVA), der wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zuvor vom Strafgericht rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, ist aus dem Dienst zu entfernen. 

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Arbeitszeiterfassung und das Bundesarbeitsgericht - Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.09.2022, Az. 1 Arb 22/21
Bei dieser Entscheidung geht es um die Frage, ?wie Unternehmen jetzt Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen müssen?. Grundsätzlich ist Arbeitszeiterfassung nichts Neues. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht nunmehr klargestellt, dass ?Arbeitgeber die Arbeitszeit (Lage, Beginn - Ende, Dauer und Überstunden) auch tatsächlich erfassen müssen. Es reicht also nicht aus, bloß ein Zeiterfassungssystem bereitzustellen. Wie erwartet, muss die Arbeitszeit nicht elektronisch erfasst werden. Ob und inwieweit eine andere Form, sie zu erfassen, praktikabel ist, ist eine andere Frage.
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