| Das Finanzgericht (FG) Münster hatte entschieden, dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen fallen.
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| Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 1 Buchst. d EStG) sind insbesondere das Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem MuSchG steuerfrei.
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| Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist (10 Jahre) verkauft, unterfällt der Gewinn insoweit der Besteuerung, als er auf tageweise an Dritte vermietete Räume entfällt
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| Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden können.
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