Nutzt der Beifahrer auf seinem Handy eine ?Blitzer-App?, kann dies zu einem Bußgeld führen und zwar für den Fahrer.
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Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat nun klargestellt: Die Stadt Düsseldorf darf „Auto-Posen“, also Imponiergehabe mit meist Pkw, in ihrem Stadtgebiet nicht verbieten.
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| Fährt der Schädiger mit seinem Pkw einem anderen absichtlich in dessen Fahrzeug, ist sein Haftpflichtversicherer dafür aufgrund der vorsätzlichen Begehung nicht eintrittspflichtig.
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| Das Landgericht (LG) München I hat der Klage eines Umweltvereins gegen einen Automobilhersteller wegen irreführender Werbung stattgegeben.
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