


Der Bundesgerichtshof hat sich in der zitierten Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, wie weit der Anspruch auf Auskunftserteilung geht. Im konkreten Fall ging es um Ansprüche gegenüber einer Lebensversicherungsgesellschaft.

Das Amtsgericht Wertheim hat in seiner Entscheidung vom 12.12.2019, Az.1 C 66/19 (bestätigt durch LG Mosbach, 27.01.2020, Az. 5 T 4/20) eine für Verbraucher und auch Unternehmer sehr interessante Entscheidung gefällt. Im Vorliegenden ging es darum, dass die Klägerin zuvor Auskunft über die personenbezogenen Daten von der Beklagten gefordert hatte, insoweit hatte sie von ihrem Recht nach Art. 15 DSGVO Gebrauch gemacht. Die Beklagte war in diesem Zusammenhang rechtskräftig zur Auskunftserteilung verurteilt worden.

Die DS-GVO schützt die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Um diesen Schutz zu erreichen, sieht die DS-GVO zahlreiche sogenannte Betroffenenrechte vor, die die Betroffenen in die Lage versetzen soll, zu wissen, wer welche Informationen über Sie zu welchem Zweck gespeichert hat und wie er sie nutzt.