Widerspruch gegen die Verwendung der elektronischen Postadresse (E-Mail) zum Zwecke der Übersendung von Werbung, Amtsgericht München, Urteil vom 5. August 2022, Az. 142 C 1633/22
Wer kennt es nicht? Man erhält Werbung über seine E-Mail-Adresse, ohne, dass man jemals zuvor dem Übermittelnden seine Einwilligung erteilt hat. Das Amtsgericht München hat nunmehr in der Frage entschieden, ob dem Betroffenen (Kläger) ein Anspruch auf Unterlassung der Übersendung von Werbe-E-Mails zusteht.
