Der Kläger machte Schadensersatzansprüche gegenüber einer Telekommunikationsgesellschaft geltend, da der Vertrag, der vorsah, dass Kabelanschluss für Radio- und Fernsehempfang zur Verfügung gestellt wird, von der Telekommunikationsgesellschaft nicht erfüllt wurde.
Sollte sich die Auffassung der Finnischen Datenschutzbehörde durchsetzen, wonach Gesprächsaufzeichnungen dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO unterliegen, wird es für das eine oder andere Callcenter durchaus schwierig werden, diesen Anforderungen zu entsprechen.
Der Branchenreport ?Cyberrisiken von Ärzten und Apothekern" des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der im Jahr 2019 veröffentlicht worden ist, geht davon aus, dass jede zweite Arztpraxis meint, sie wäre zu klein, um Ziel eines Hackerangriffes sein zu können. 80 % der befragten Ärzte glauben zudem, dass ihre Computersysteme umfassend geschützt sein. 45 % meinen immerhin, dass ihre Daten für Cyberkriminelle nicht interessant genug wären.
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Bei einer falschen gefahrtariflichen Veranlagung eines Unternehmers kann es ganz schnell mal um sehr viel Geld gehen.