Der Bereitschaftsdienst von Klinikärzten ist Arbeitszeit. Er zählt auch als Zeit der Erwerbstätigkeit im Sinne des Elterngeldrechts und kann deshalb dazu führen, dass ein Arzt keine sog. Partnerschaftsbonus-Monate beim Elterngeld bekommt.
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Die Erklärung, eine Schenkung werde wegen groben Undanks widerrufen, muss nicht begründet werden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
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Bei einem Gebäude aus den 1960iger Jahren sind trotz erfolgter Sanierungsmaßnahmen (hier: im Jahr 2009) hinsichtlich der Schadensempfindlichkeit und seiner Anfälligkeit für Schimmelbefall.
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Das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art (hier: Schuhe) auf Gemeinschaftsflächen gehört nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch.
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