Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 22.02.2022, Az. IV ZR 14/21, über die Frage zu entscheiden gehabt, ob ein Mieter gegen seinen Vermieter ein Auskunftsverlangen nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO durchsetzen kann, um so überprüfen zu können, wer sich über ihn beschwert hatte. Im konkreten Fall machte der Mieter ein Auskunftsbegehren geltend, weil Mitbewohner sich beim Vermieter über ihn beschwert hatten.

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 22.02.2022, Az. IV ZR 14/21, über die Frage zu entscheiden gehabt, ob ein Mieter gegen seinen Vermieter ein Auskunftsverlangen nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO durchsetzen kann, um so überprüfen zu können, wer sich über ihn beschwert hatte. Im konkreten Fall machte der Mieter ein Auskunftsbegehren geltend, weil Mitbewohner sich beim Vermieter über ihn beschwert hatten.