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Arbeitszeiterfassung und das Bundesarbeitsgericht - Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.09.2022, Az. 1 Arb 22/21
Bei dieser Entscheidung geht es um die Frage, ?wie Unternehmen jetzt Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen müssen?. Grundsätzlich ist Arbeitszeiterfassung nichts Neues. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht nunmehr klargestellt, dass ?Arbeitgeber die Arbeitszeit (Lage, Beginn - Ende, Dauer und Überstunden) auch tatsächlich erfassen müssen. Es reicht also nicht aus, bloß ein Zeiterfassungssystem bereitzustellen. Wie erwartet, muss die Arbeitszeit nicht elektronisch erfasst werden. Ob und inwieweit eine andere Form, sie zu erfassen, praktikabel ist, ist eine andere Frage.
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Blendende Solaranlage!

Fühlt sich ein Nachbar durch eine Photovoltaikanlage gestört, weil diese ihn blendet, so hat der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung dieser Störung.

Das jedenfalls sieht das Landgericht Frankenthal so. Urteil vom 12.08.2022, Az. 9 O 67/21.

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