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Ein gefährlicher Irrglaube
Der Branchenreport ?Cyberrisiken von Ärzten und Apothekern" des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der im Jahr 2019 veröffentlicht worden ist, geht davon aus, dass jede zweite Arztpraxis meint, sie wäre zu klein, um Ziel eines Hackerangriffes sein zu können. 80 % der befragten Ärzte glauben zudem, dass ihre Computersysteme umfassend geschützt sein. 45 % meinen immerhin, dass ihre Daten für Cyberkriminelle nicht interessant genug wären.
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Millionen Autokredite rechtswidrig EuGH-Urteil zugunsten der Verbraucher

Wer nach dem 10.06.2010 einen Autofinanzierungskredit oder Leasingvertrag abgeschlossen hat, kann sein Geld durch Widerruf und Rückgabe des Vertrages zurückerhalten. Auch wer das Auto nicht mehr besitzt, kann die Gebühren nach Widerruf geltend machen. Auch wenn ein Nutzungswertersatz geschuldet werden kann, kann der Widerruf tausende Euro einsparen. 

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