| Kann die einjährige Freistellung eines Beamten mit zumutbaren personellen und organisatorischen Maßnahmen nicht kompensiert werden und ist eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung im Tätigkeitsbereich des Beamten ohne diesen nicht mehr gewährleistet,...
Weiterlesen
![Dienstrecht: Beamtin hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr](https://images.mak-anwaltskanzlei.de/aab3238922bcc25a6f606eb525ffdc56/trauriger-angestellter_1685350846.jpg)