Die neue Mietspiegelverordnung hat zwingenden Regelungscharakter und betrifft sowohl den qualifizierten Mietspiegel als auch den einfachen Mietspiegel. Für den qualifizierten Mietspiegel gibt sie Merkmale vor, die bei der Erstellung eines Mietspiegels zu beachten sind. In Gemeinden, in denen es keinen qualifizierten Mietspiegel gibt, ist diese Verordnung aber ebenfalls von Bedeutung, da zumindest die §§ 3-5 MSV zu beachten sind.
