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Bausparverträge: Kein Jahresentgelt in der Ansparphase
| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bausparkasse enthaltene Klausel unwirksam ist, mit der die Bausparkasse von den Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein sogenanntes Jahresentgelt erhebt. 
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