| Ein Grundstückseigentümer muss einen untergeordneten Zuweg zur Terrasse seines Wohnhauses nicht völlig gefahrlos gegen alle erdenklichen von dem Weg ausgehenden Risiken ausgestalten.
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| Das Landgericht (LG) Frankenthal musste sich mit den Folgen eines Astabbruchs an einem Japanischen Schnurbaum befassen: An einem Regentag löste sich von dem am Straßenrand gepflanzten hohen Baum ein Ast.
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| In Zeiten des Energiewandels ziehen viele Menschen die Montage einer Photovoltaikanlage in Betracht. Dabei kann es einige Stolperfallen geben, wie ein Ehepaar aus Neustadt erfahren musste.
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| Das Kammergericht (KG) Berlin hat sich in zwei aktuellen Entscheidungen mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen befasst. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob eine nur kurze Fahrstrecke bereits das Vorliegen eines Rennens ausschließt.
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