| Fährt der Schädiger mit seinem Pkw einem anderen absichtlich in dessen Fahrzeug, ist sein Haftpflichtversicherer dafür aufgrund der vorsätzlichen Begehung nicht eintrittspflichtig.
| Der Versicherer darf bei der fiktiven Abrechnung wegen des Alters und Wartungsstatus des Fahrzeugs („nicht scheckheftgepflegt“) auf eine andere mühelos zugängliche und erreichbare qualitativ gleichwertige Werkstatt verweisen.