Kostenübernahme: Grundsätze der Arzneimittelzulassung gelten auch bei Risiken in der Schwangerschaft
Das Bundessozialgericht (BSG) hat klargestellt, dass Frauen ausnahmsweise Anspruch auf ein für die konkrete Behandlung nicht zugelassenes Arzneimittel haben, um ihr ungeborenes Kind vor einer gefährlichen Infektion zu schützen.
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