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Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde zwischenzeitlich beschlossen. Das Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Was hat das mit Datenschutz zu tun?

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Arbeitszeiterfassung und das Bundesarbeitsgericht - Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.09.2022, Az. 1 Arb 22/21
Bei dieser Entscheidung geht es um die Frage, ?wie Unternehmen jetzt Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen müssen?. Grundsätzlich ist Arbeitszeiterfassung nichts Neues. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht nunmehr klargestellt, dass ?Arbeitgeber die Arbeitszeit (Lage, Beginn - Ende, Dauer und Überstunden) auch tatsächlich erfassen müssen. Es reicht also nicht aus, bloß ein Zeiterfassungssystem bereitzustellen. Wie erwartet, muss die Arbeitszeit nicht elektronisch erfasst werden. Ob und inwieweit eine andere Form, sie zu erfassen, praktikabel ist, ist eine andere Frage.
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