Immaterieller Schadensersatzanspruch bei Verlust über die Hoheit der eigenen Daten wegen der Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet für einen Zeitraum von nur wenigen Tagen
Das Landgericht Ravensburg hat ein Vorabentscheidungsersuchen beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. (EuGH, Gerichtsinformation vom 08.07.2022, C-456/22, celex-Nummer 62022 CN 0456 (zitiert nach Juris))
